Laut dem Bundesfamilienministerium gibt es nun konkrete Pläne für die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Diese wurden nun von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 21.3.2014 in Berlin vorgestellt. Auf der Internetseite des Ministerium wird die Reform vorgestellt.
Ziel der Elterngeldreform
Ziel der Reform des Elterngeldes ist es, die Elternzeit flexibler zu machen und den Einstieg in die Berufstätigkeit besser zu ermöglichen, ohne dadurch einen Teil des Elterngeldanspruchs zu verlieren. Es soll – nach der Reform – vor allem eine Privilegierung von Eltern mit einer Teilzeitbeschäftigung vorgenommen werden. Diese Personengruppe soll hiernach doppelt so lange wie bisher Elterngeld beziehen und dadurch das volle Elterngeldbudget ausnutzen können.
Überblick über das Elterngeld Plus
- Verdoppelung des Bezugszeitraums von 12 Monaten (bisher) auf 24 Monate
- Partnerschaftsbonus für Paare die sich die Elternzeit teilen, kann sich der Bezugszeitraumes um weitere 4 Monate verlängern
- Höhe des ElterngeldPlus errechnet sich durch Halbierung des Elterngeldbetrags ohne Anrechnung des Teilzeiteinkommens
- Flexiblere Elternzeit durch Möglichkeit der Übertragung von bis zu 2 Jahren der Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen 3. und 8. Lebensjahr des Kindes
Rechtsanwalt Andreas Martin