Krankenversicherungsbeitrag soll gesenkt werden

Am 26.3.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderungen u.a. in Bezug auf Beitragssätze der  gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Der Beschluss sieht eine Senkung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung

auf 14,6 Prozent

und eine Festschreibung des

Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent

vor.

 

Darüber hinaus sollen die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft werden.

Die Einzelheiten zum Entwurf finden Sie hier.

RA A. Martin

 



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