Am 26.3.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderungen u.a. in Bezug auf Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Der Beschluss sieht eine Senkung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung
auf 14,6 Prozent
und eine Festschreibung des
Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent
vor.
Darüber hinaus sollen die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft werden.
Die Einzelheiten zum Entwurf finden Sie hier.
RA A. Martin