Demonstration in Speyer darf stattfinden

Demonstration in Speyer darf stattfindenDie von dem „Nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai“ für den 1. Mai 2012 geplante Kundgebung in Speyer darf stattfinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Die Stadt Speyer hatte die Demonstration am 25. April 2012 verboten und hierfür den Sofortvollzug angeordnet. Das „Nationale und soziale Aktionsbündnis 1. Mai“ suchte daraufhin mit einem Eilantrag um Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht nach.

Das Gericht hat mit Beschluss vom 27. April 2012 entschieden, dass die Demonstration stattfinden darf, der Demonstrationszug aber eine andere Wegstrecke als beantragt nehmen muss. Allerdings ist der Stadt erlaubt, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung Auflagen zur Art und Weise der Durchführung der Versammlung festzulegen.

Die Gründe für die Entscheidung wird das Gericht den Beteiligten im Laufe der nächsten Woche mitteilen.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27. April 2012 – 5 L 390/12.NW -  



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Futterecke für Schildkröten anlegen: So wächst Futter im Gehege
wallpaper-1019588
Pesce d’Aprile (VI): Die Trad-Legende im Valle dell’Orco
wallpaper-1019588
[Test] Huion Note
wallpaper-1019588
Kindersicherung iOS: Die neuesten Updates für den digitalen Schutz deiner Kinder (2026)