„Sie sind doch Polen! Klauen Sie doch der Gegenseite das Auto!“

Für gute Tipps sind Mandanten immer zu haben. Ja, sie erwarten diese erst recht vom Rechtsanwalt. Wenn nun aber der Kollege (Anwalt !!!) seinen Mandanten so etwas rät, dann ist dies – unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz – zumindest bedenklich, allemal aber erstaunlich.

Ein „Kollege aus dem Süden“ vertrat polnische Mandanten in einer Forderungsangelegenheit. Nachdem diese aber nicht erfolgreich verlaufen war, da die Gegenseite Insolvenz angemeldet hatte, riet er den Mandanten zum Abschied, dass sie doch „als Polen“ einfach mal bei der Gegenseite vorbei fahren sollten und dort mal ein Auto „mitgehen lassen“ sollten, da wohl ansonsten nicht viel im Insolvenzverfahren zu holen sei.

Die polnischen Mandanten waren entsetzt über diesen Vorschlag – nicht, weil es zu schwierig sein dürfte dort ein Auto zu entwenden – sondern darüber, dass man ihnen überhaupt einen solchen Vorschlag unterbreiten würde.

Also Vorsicht mit „gut gemeinten Ratschlägen“!

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Stettin/Polen



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