Rspr.: OLG Linz – Mehr als zwei Fußnoten in der Werbung sind irreführend

OLG Linz – Urteil vom 29.2.2012 – Az.: 2 R 204/11z

Nach einer Verbandsklage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vor dem OLG Linz entschied dieses (» Volltext-PDF), dass mehr als zwei Fußnoten in einer sog. “Statt-Preis”-Werbung des Sportartikelhändlers Sport Eybl irreführend i.S.v. § 2 öUWG sind. Insgesamt befanden sich auf einer entsprechenden Prospektseite insgesamt 5(!) Sternchen und mehrere Fußnoten je Produkt.


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