Die Prozesskostenhilfe (PKH) wurde früher “Armenrecht” genannt. Im Rahmen geplanter Sparmaßnahmen der Schwarz-Gelben Regierung wurde ein Gesetzesvorlage zur Kürzung der PKH vorgelegt, die Arme, Geringverdiener und insbesondere Alleinerziehende treffen wird. (Mit 68 Prozent wird Prozesskostenhilfe zu großen Teilen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beantragt und bewilligt.)
Federführend ist das Bundesjustizministerium unter Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Es sollen “ungerechtfertigte” und “missbräuchliche Inanspruchnahmen” vermieden werden, steht im Begründungstext des “Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts”. (Download siehe unten) (1)
Frau Leutheusser-Schnarrenberger: Ein Armutszeugnis!
Wenn jemand vor Gericht geht und große Aussicht auf Erfolg hat, werden Anwalts- und Gerichtskosten bisher von den Landeskassen übernommen, wenn der Antragssteller nicht über genügend Einkommen verfügt. Das alles soll jetzt erheblich eingeschränkt und gekürzt werden.
“Der Entwurf sieht unter anderem vor, die zu zahlenden Raten zu erhöhen, den Abbezahlungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern und die Vermögensfreibeträge zu mindern. Allein dadurch werden voraussichtlich 20 Prozent der Betroffenen aus der kostenlosen Prozesskostenhilfe gedrängt“, schreibt der VAMV (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V). (2)
Die Tendenz bei den Vorhaben und Entscheidungen dieser sogenannten “bürgerlichen” Bundesregierung ist klar: Der Abbau von allem, was an Sozialem in diesem Land erreicht wurde.
Selbst der Grundsatz, dass “vor dem Gesetz alle Gleich” sind, wird auf dem Scheiterhaufen sogenannter konseverativ-liberalen Politik verbrannt.
Doch “die Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe können für den Staat zum Bumerang werden”, warnt Edith Schwab, die Bundesvorsitzende des VAMV.de “Schließlich kann jeder erfolgreiche Unterhaltsprozess den Staat potenziell von Unterhaltsvorschuss- oder Sozialleistungen entlasten.”
Doch es geht den Schwarz-Gelben offensichtlich nicht alleine um die Kosten. Es ist eher zu vermuten, dass es um die Wiedereinführung von “alten Werten” insgesamt geht. Und nach denen ist der, der kein Geld hat, eben grundsätzlich nicht “gleichgestellt”, sondern wie früher einmal nach “Armenrecht” zu bedienen; ein Bürger schon, aber einer Zweiter Klasse, der sich als Bittsteller fühlen durfte.
Dieser musste sich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Wohngemeinde ein sogenanntes “Armutszeugnis” ausstellen lassen, damit er (bei Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht) das vorläufig kostenlose Führen eines Zivilprozesses in Angriff nehmen konnte.
Wer sich mit diesem Gesetzesentwurf, über den in wenigen Tagen abgestimmt wird ein “Armutszeugnis” ausstellt, ist keine Frage- noch nicht einmal eine rhetorische.
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Quellen – weiterführende Links
(1) DIP, DeutscherBundestag.de , Download des Entwurf-Textes vom 14.11.2012 – BT-Drucksache 17/11472
(2) VAMV.de: Massive Verschlechterungen bei der Prozesskostenhilfe zu Lasten Alleinerziehender
Foto: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger by Arian Kriesch Akriesch- derivative work: Emdee (talk) licensed under the Creative Common