Onlinehandel – EU-Parlament stellt neue Regeln auf

Das EU-Parlament hat vor wenigen Tagen die neue EU-Verbraucherrechtrichtlinie verabschiedet und vereinheitlicht damit die Regeln für den Online-Handel.
Auch wenn das Widerrufsrecht nun europaweit vereinheitlicht 14 Tage beträgt und damit auf dem bisherigen deutschen Niveau liegt: Der deutsche Onlinehandel und Verbraucher müssen sich auf Änderungen die für beide Seiten teils positiv und negativ ausfallen einstellen.
Händler die beispielsweise die Käufer nicht über das 14 Tägige Widerrufsrecht belehren müssen sogar eine Frist von einem Jahr einhalten. Künftig wird immer der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen unabhängig von dem Wert der Waren tragen. Der Onlinehändler ist spätestens seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 zur Übernahme der Hinsendekosten verpflichtet.
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