Mandantentypologie Teil I - Der Vollmachtsleser

Welcher der werten Leser und Nichtjuristen war schon einmal beim Anwalt? Ja, doch einige, schön. Wer hat da eine Vollmacht unterschrieben? Ja, habe ich mir gedacht. Wer hat die genau vorher gelesen? Ah, interessant.
Meist droht Ungemach, wenn ein Mandant die zu unterschreibende Vollmacht von vorne bis hinten liest. Komisch eigentlich, ist aber ein Erfahrungswert. Wer die Vollmacht liest oder gar eine Kopie möchte, mit dem gibt es in der Regel Ärger, meist mit der Bezahlung.
Dabei wollen wir Anwälte mit der Vollmacht doch nichts Böses. Weder einen Staubsauger verkaufen, noch uns als Alleinerben bestellen. Im Zweifel dient sie allein dazu, die Beauftragung nachweisen zu können. Meist bleibt sie bei der Akte und kein anderer Mensch bekommt sie je zu Gesicht.
Wissenswertes zur Vollmacht findet sich übrigens hier.

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