Die Krise scheint vorüber, doch die Folgen beschäftigen die Unternehmen auch weiterhin. Eines der meistgenutzen staatlichen Instrumente, die Wirtschaft zu unterstützen und Arbeitslosigkeit zu vermeiden, wird auch weiterhin staatlich gefördert. die Kurzarbeit. Der Bundestag verlängerte am 8. Juli die Sonderförderung bis zum März 2012. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) entstehen damit geschätzte Zusatzkosten von rund 800 Millionen Euro. Gleichzeitig wurden auch arbeitsmarktpolitische Instrumente wie der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitslose und die Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler beibehalten. Auch die Möglichkeit für Existenzgründer, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, bleibt gegeben, wird für die Neuselbstständigen allerdings deutlich rund viermal so teuer als bisher.
Kurzarbeit bis 2012
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...