Keine Rechnung vom Finanzamt

Behörden erteilen mittlerweile rechtsverbindliche Auskünfte. Leider tun sie das nicht kostenlos. Weil Unternehmer jedoch für Ausgaben eine Rechnung verlangen können und das auch tun sollten, beantragte ein Rechtsanwalt bei seinem Finanzamt die Ausstellung eines Gebührenbelegs über 121 Euro inklusive Umsatzsteuerausweis. Nach erfolgter Ablehnung dieses Ansinnens zog der Jurist vor Gericht – und verlor.

Das Finanzgericht München begründete sein Urteil damit, dass die Finanzbehörde nicht unternehmerisch, sondern öffentlich-rechtlich tätig geworden sei und deshalb kein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung bestünde. Die Auskunftserteilung, so die Richter, stünde in unmittelbarem Zusammenhang mit dem hoheitlichen Besteuerungsverfahren, da sie nicht nur eine rein steuerrechtliche Beurteilung enthält, sondern rechtliche Bindungswirkung entfaltet. Das Finanzamt sei zudem nicht in Wettbewerb mit – umsatzsteuerausweispflichtigen – Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten steht (FG München, Az.: 3 K 3055/07). Eine Revision wurde nicht zugelassen.


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