Essenszuschuss muss zweckgebunden sein

Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Mahlzeit seines Mitarbeiters ist, wird er in Form einer Überweisung mit dem Lohn gewährt, als Arbeitsentgelt zu werten und damit sozialversicherungspflichtig. Das Sozialgericht Aachen erkannte die Beitragsfreiheit nur an, wenn der Betrieb eine eigene Kantine unterhält, Wertmarken abgibt oder Zahlungen an andere Unternehmen leistet, die dafür Essen zur Verfügung stellen (Az.: S 6 R 113/09). Voraussetzung für die Umgehung der Sozialversicherung sei, dass der Essenszuschuss nur in zweckbestimmter Form einlösbar sei, so die Richter.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Die Revolution im Akku: Wie energieeffiziente Technologien unsere Zukunft formen
wallpaper-1019588
Reisepass verlängern ohne Wohnsitz in Deutschland: unser Erfahrungsbericht aus Landshut
wallpaper-1019588
Die Magie des Lesens: Warum mehr Bücher das Leben unserer Kinder bereichern können
wallpaper-1019588
[Comic] Apex [1]