Die Erste Eigentumswohnung: was muss ich beachten?

Sie haben bisher zur Miete gewohnt und sind bereit für den nächsten Schritt: den Kauf einer eigenen Wohnung? Sie haben auch schon eine im Blick, die Ihren Wünschen zu entsprechen scheint, und ein Besichtigungstermin ist vereinbart? Dann sind Sie bereits auf einem guten Weg zu Ihrer Eigentumswohnung. Da es sich um eine bedeutende Entscheidung handelt, gibt es allerdings auch einige nützliche Tipps, die Sie bei den nächsten Schritten beherzigen können. Insbesondere bei der Wohnungsbesichtigung, der Preisverhandlung und – wenn alles soweit gepasst hat – der Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Die Wohnung kennenlernen

Die Besichtigung der Wohnung sollte ausführlich geschehen und unbedingt bei Tageslicht erfolgen. Begutachten Sie jeden Winkel und finden Sie Details über den Zustand heraus. Dazu gehört beispielsweise, welche Bausubstanz verwendet wurde und welche Renovationen anstehen, an denen man als Wohnungseigentümer einen Anteil trägt.

Des Weiteren sollten Sie mithilfe des Baubeschriebs und anderer Informationen so viel wie möglich über die Innenausstattung herausfinden. Wie alt sind die Bodenbeläge und die Wandanstriche und in welchem Zustand befinden sie sich? Das Gleiche sollten Sie über die Heizungsanlage, die Ausstattung des Badezimmers und etwaige vorhandene Küchengeräte herausfinden. Bestimmen Sie hiernach deren Wert, beispielsweise anhand einer Lebensdauertabelle, und überschlagen Sie, wann die nächste Renovation anstehen könnte. Mithilfe dieser Angaben können Sie die Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Gegend vergleichen, was Ihnen bei der Preisverhandlung zugutekommt. Bei der Entscheidung für eine Finanzierung und die Aufnahme einer Hypothek in der Schweiz helfen Ihnen online verfügbare Hypothekenrechner wie jener des Vergleichsportals MoneyPark, einen guten Überblick zu bekommen.

Alles über den Kaufvertrag

Die Preisverhandlung ist erfolgreich verlaufen und Sie haben eine Einigung erzielt? Herzlichen Glückwunsch! Nun geht es daran, alles mit dem Kaufvertrag perfekt zu machen. Dieser muss von einem Notar beglaubigt werden; kein Wunder, schliesslich geht es beim Immobilienkauf um beträchtliche Geldbeträge. Welchen Notar Sie damit beauftragen, hängt davon ab, in welchem Kanton sich Ihre zukünftige Wohnung befindet: In einigen Kantonen kann man ihn ganz frei wählen, in anderen wiederum ist ein bestimmter Notar für ein konkretes Gebiet zuständig, in dem sich die Immobilie befindet. Was im Kaufvertrag notiert wird:

  • Wer die Käuferin oder der Käufer ist.
  • Von wem die Immobilie verkauft wird.
  • Wie hoch der Preis der Wohnung (Betrag) ist.
  • Um welche Immobilie es sich handelt.

Der fertige Vertrag wird vom Notar an alle Parteien versendet. Vor dem Unterzeichnen sollte man sichergehen, ihn bis ins Detail verstanden und geprüft zu haben. Hier helfen unabhängige Rechtsexperten, die Sie vor dem Unterschreiben am besten zurate ziehen.

Die Erste Eigentumswohnung: was muss ich beachten?
Bildrechte: Flickr My new flat. Day one… the keys. Jenni Douglas CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten


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