Der Wahlverteidiger, der so gerne Pflichtverteidiger gewesen wäre!

Der Wahlverteidiger, der so gerne Pflichtverteidiger gewesen wäre!

Kollegen, die sich häufig mit dem Strafrecht beschäftigen, kennen sich aus und wissen auch, dass gute Strafmandate etwas sind, für die viele Kollegen hart kämpfen. Dabei wird nicht immer mit fairen Mitteln gekämpft und gerade Kollegen aus Städten mit einer hohen Anwaltsdichte scheinen manchmal nicht viel auf Kollegialität zu geben. Normal ist mittlerweile, dass Inhaftierte – im Auftrag – Werbung für ihren Verteidiger machen und dessen Vollmachten an Neuankömmlinge verteilen.

Was aber für mich überraschend war, ist, dass es anscheinend auch Kollegen gibt, die sich in bestehende Pflichtverteidigermandate drängen wollen und damit den Mandanten auch schon mal raten, was er denn sagen soll, weshalb das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Pflichtverteidiger nicht mehr besteht.

So hat es sich auch bei mir zugetragen. Ein Kollege aus Hamburg, der den weiten Weg zu uns nicht gescheut hat, um dort einen inhaftierten Mandanten einzureden, dass er falsch beraten wurde. Er soll zum Geständnis überredet worden sein, was ja alles nicht stimmte. So wollte sich der liebe Kollege erreichen, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben wird und er als Wahlverteidiger dann selbst zum Pflichtverteidiger bestellt werden kann. Allerdings war der Richter anderer Meinung, obwohl der (polnische)  Mandant bekundete, dass kein Vertrauen mehr da ist.

Kurz vor dem Termin legte dann der rührige Kollege das Wahlverteidigermandat nieder, da es wohl finanziell nicht mehr lohnenswert erschien so weit zu reisen. Der Mandant kam dann auch mit gesenktem Kopf zur Hauptverhandlung, denn auch er wusste, dass er sein Wahlverteidiger „stiften gegangen ist“.

Der Mandant, der all die bösen Sachen über mich gesagt hatte, kam dann reumütig an und fragte, was er denn nun machen solle. Nachtragend sollte man als Anwalt ja nicht sein (obwohl den Kollegen aus Hamburg, den merke ich mir schon) und so folgte nochmals eine kurze Beratung und nun – wie von Zauberhand – war die Verteidigerstrategie nun doch nicht so schlecht, zumindest gut genug, um diese zu befolgen.

Der Kollege in Hamburg wird sich wohl in der Zwischenzeit nach einem neuen Opfer umgesehen haben. Vielleicht meldet er sich mal bei Ihnen oder bei Ihren Mandanten?

Rechtsanwalt A. Martin



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