Arbeitsrecht und Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Arbeitsrecht und Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Dass die Vertretung vor dem Arbeitsgericht richtig Geld kosten kann, dass merken viele Arbeitnehmer erst dann, wenn sie sich – z.B. nach einer Kündigung - durch einen Rechtsanwalt beraten lassen und man dann auf das Thema Kosten vor dem Arbeitsgericht zu sprechen kommt. Der Anwalt wird dann meist gefragt, ob man den Prozess vor dem Arbeitsgericht auch anders finanzieren kann, zum Beispiel durch Prozesskostenhilfe.

Arbeitsrecht und Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung sei eigen nennt, wird spätestens in der Situation, in der über die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu entscheiden ist, froh sein. Zu beachten ist, dass eigentlich alle Rechtsschutzversicherer vor dem Beginn des Versicherungsschutzes eine Wartezeit vereinbart haben. Diese beträgt meistens 3 Monate. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht erst beim Erhalt der Kündigung bringt für diesen Fall nichts. Von daher muss die Rechtsschutzversicherung wenigstens 3 Monate vor dem Versicherungsfall abgeschlossen sein.

PKH- Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht

Die meisten Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber haben keine Rechtsschutzversicherung. Das Wort „Prozesskostenhilfe“ oder auch oft falsch als „Prozesskostenbeihilfe“ bezeichnet, haben viele Arbeitnehmer schon einmal gehört. Die Prozesskostenhilfe gibt es auch im Arbeitsgerichtsverfahren, was zu einer finanziellen Erleichterung der Prozessführung vor dem Arbeitsgericht führen kann. Neben der Prozesskostenhilfe gibt es im Arbeitsgerichtsverfahren auch noch die sog. Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 11 a ArbGG. Darauf soll später eingegangen werden.

Prozesskostenhilfe und Kosten vor dem Arbeitsgericht

Die Regelungen über die Gewährung der Prozesskostenhilfe – auch PKH abgekürzt – findet man den §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung. Diese Vorschriften gelten auch für das Arbeitsgerichtsverfahren. Wenn z.B. der Arbeitnehmer (für den Arbeitgeber gilt dies auch) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts gewährt bekommt, dann hat er in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht in der Regel keine Kosten zu tragen. Vor dem Arbeitsgericht in der I. Instanz trägt jede Seite die eigenen Kosten (siehe Beitrag: Kostentragung vor dem Arbeitsgericht). Die Gewährung der Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass der Staat dem Bedürftigen die Gerichtskosten „erlässt“ und die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt übernimmt. Die Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite müssten – beim Unterliegen im Rechtsstreit zwar regelmäßig getragen werden – da es aber vor der I. Instanz im Arbeitsrecht keine Kostenerstattung gibt, hat der Bedürftige hier kein Kostenrisiko, wenn der PKH bekommt. Die PKH kann auch in Form einer Ratenzahlung gewährt werden.

Voraussetzungen der PKH im Arbeitsrecht

Die Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht hat folgende Voraussetzungen:

  • keine Mutwilligkeit
  • Erfolgsaussichten in der Sache
  • der Bedürftige kann den Prozess nicht aus eigenen Mitteln finanzieren

Antrag auf Prozesskostenhilfe

Viele Arbeitnehmer glauben, dass es für die Gewährung von Prozesskostenhilfe einen speziellen „Schein“ gibt, den man beim Arbeitsgericht oder beim Amtsgericht bekommt. Hier wird die Prozesskostenhilfe häufig mit der Beratungshilfe verwechselt. Die Beratungshilfe bekommt der Arbeitnehmer für die Beratung in einer Arbeitsrechtssache. Die Beratungshilfe wirkt auch für die außergerichtliche Vertretung des Arbeitnehmers, aber eben nicht für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Hierfür gibt es die Prozesskostenhilfe.

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt in der Regel ein Rechtsanwalt in seinem 1. Schriftsatz an das Arbeitsgericht (dies kann auch noch später beantragt werden).  Daneben muss der Arbeitnehmer seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen und zur Glaubhaftmachung derselben ein spezielles Formular ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular nennt sich „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“. Das Formular hat jeder Anwalt in seiner Kanzlei und im übrigen bekommt man dies beim Arbeitsgericht. Hier kann man dieses Formular downloaden.

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts kann der Bedürftige auch selbst stellen. Hierfür ist kein Anwaltszwang vorgeschrieben.

Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe durch das Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht entscheidet entweder vor oder in der Güteverhandlung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe. In der Regel für PKH ohne Probleme gewährt, wenn – und dies ist meist das Entscheidende – der Bedürftige (Arbeitnehmer) über ein geringes Einkommen verfügt.

Berechnung der PKH – Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht funktioniert in Bezug auf die Berechnung genau, wie im Zivilrecht. Ein Programm zur Berechnung, ob man Prozesskostenhilfe bekommt, findet man hier.

Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 11 a ArbGG

Neben der Prozesskostenhilfegewährung gibt es im Arbeitsrecht auch noch die Möglichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 11 a ArbGG. Hierzu soll später noch ein Beitrag erfolgen.

Arbeitsrecht in Berlin – Anwalt Martin



wallpaper-1019588
Digitalnomaden an der Algarve – wie Handelsroboter und Kryptowährungen durch Automation große Effizienzsteigerung generieren
wallpaper-1019588
altraverse stellt Shojo-Titel für Herbst 2024 vor
wallpaper-1019588
Ninja to Koroshiya no Futarigurashi: Manga erhält eine Anime-Adaption
wallpaper-1019588
[Manga] H.P. Lovecrafts Der leuchtende Trapezoeder