Jugendliche dürfen ab 17 Jahren einen Führerschein machen. Mit den Fahrstunden können sie vorher beginnen und erhalten nach bestandener Prüfung an ihrem 17. Geburtstag den Lappen. In den neuen Führerscheinen muss ein biometrisches Foto sein. Bis sie 18 Jahre werden, muss ein Erwachsener mit langjährigem Führerscheinbesitz auf dem Beifahrersitz als Begleitung sitzen.
"Darauf hat die Welt gewartet: Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in Kraft getreten. Eine der Änderungen in der Verordnung betrifft das "Lichtbild" im Führerschein. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss jetzt Lichtbild beigelegt werden, dass den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 genügt (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 Fahrerlaubnisordnung). Sprich sich biometrisch auswerten lässt...."
"Die Begründung ist auf den Seiten des Bundestages einsehbar. ...Der Führerschein dient dem Inhaber als Nachweis über den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Dies bezieht auch die Personendaten mit ein, da es keine Verpflichtung gibt, neben dem Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen."
Liebe Damen und Herren des Bundestags, es gibt eine Mitführungspflicht für den Führerschein, aber nicht für den Personalausweis. Er ist verbunden mit einer Besitzpflicht.
Was ist der wahre Grund? Auf Fotos der Verkehrsüberwachung soll klar "erkennbar" sein, wer am Steuer saß, damit sie bei Verkehrssündern abkassieren können und sich keiner mehr bei einem unscharfen Blitzfoto oder Ähnlichkeiten mit anderen Personen herausreden kann.
Wie war das aus Kinderreporter zum Thema Überwachung Herr Schäuble?
"Wir tun aber die Leute nicht überwachen und ausspionieren. Nur wenns ganz schlimme Bösewichte sind, wo die Polizei hingucken muss, aber so brave Kinder wie ihr. Das machen wir nicht."
Herr Schäuble, alle unter 18 Jahren sind laut Gesetz ein Kind.
"Darauf hat die Welt gewartet: Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in Kraft getreten. Eine der Änderungen in der Verordnung betrifft das "Lichtbild" im Führerschein. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss jetzt Lichtbild beigelegt werden, dass den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 genügt (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 Fahrerlaubnisordnung). Sprich sich biometrisch auswerten lässt...."
"Die Begründung ist auf den Seiten des Bundestages einsehbar. ...Der Führerschein dient dem Inhaber als Nachweis über den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Dies bezieht auch die Personendaten mit ein, da es keine Verpflichtung gibt, neben dem Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen."
Liebe Damen und Herren des Bundestags, es gibt eine Mitführungspflicht für den Führerschein, aber nicht für den Personalausweis. Er ist verbunden mit einer Besitzpflicht.
Was ist der wahre Grund? Auf Fotos der Verkehrsüberwachung soll klar "erkennbar" sein, wer am Steuer saß, damit sie bei Verkehrssündern abkassieren können und sich keiner mehr bei einem unscharfen Blitzfoto oder Ähnlichkeiten mit anderen Personen herausreden kann.
Wie war das aus Kinderreporter zum Thema Überwachung Herr Schäuble?
"Wir tun aber die Leute nicht überwachen und ausspionieren. Nur wenns ganz schlimme Bösewichte sind, wo die Polizei hingucken muss, aber so brave Kinder wie ihr. Das machen wir nicht."
Herr Schäuble, alle unter 18 Jahren sind laut Gesetz ein Kind.