Welche Ausbildungsvergütung soll vereinbart werden? Welcher Betrag ist angemessen, in welchem Maß sollte er gesteigert werden? Darüber bestehen bei kleinen, nicht tarifgebundenen Unternehmen häufig Unsicherheiten. Grundsätzlich gilt, dass sich am einschlägig geltenden Tarifvertrag zu orientieren ist. Weniger als 80 Prozent weniger zu bezahlen als der vorsieht, empfand das Sächsische Landesarbeitsgericht als nicht mehr angemessen und stellte klar, dass, kommt es zu Streit über die Entlohnung des Azubis, nicht etwa nur diese 80 Prozent zu vergüten seien, sondern die im Tarifvertrag je Lehrjahr vorgesehenen Beträge (LAG Chemnitz, Az.: 7 Sa 254/10).
Azubi sind angemessen zu vergüten
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
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