Wulff/ARD: Rechtliche Spitzfindigkeiten

An und für sich kann und darf man dafür Verständnis aufbringen, wenn jemand, der von den Medien attackiert wird, wie Bundespräsident Wulff, “juristische Spitzfindigkeiten” für seine Verteidigung zur Anwendung bringt.

In seiner gestrigen ARD-Stellungnahme gab es einige davon, allerdings mit verdeckter Unwahrheit!

SPON hatte in einem Artikel dargelegt, dass in Wirklichkeit der Unternehmer Geerkens den Kredit vergeben hatte, nicht seine Ehefrau. Daraus ein Zitat, das den Sachverhalt eindeutig beschreibt:

Bei der Ausreichung des Darlehens sei laut dem Unternehmer eigens ein Weg gewählt worden, bei dem die Namen der Beteiligten nicht auftauchen sollten. "Wir sind beide sehr bekannt in Osnabrück. Und ich wollte nicht, dass irgendein Bank-Azubi sieht, dass so viel Geld von mir an Wulff fließt", so Geerkens. Daher sei ein anonymer Bundesbankscheck ausgestellt und Wulff übermittelt worden, damit dieser ihn einlösen konnte.

Der 67-Jährige sagte dem SPIEGEL, er selbst habe die Verhandlungen mit Wulff über das Darlehen geführt. Er habe sich auch überlegt, "wie das Geschäft abgewickelt werden könnte". Außerdem beruhe die freundschaftliche Verbindung in erster Linie auf dem Verhältnis zwischen Wulff und ihm.

“Und ich wollte nicht, dass irgendein Bank-Azubi sieht, dass so viel Geld von mir an Wulff fließt”, so der Unternehmer gegenüber SPON!   Wer die “juristische Spitzfindigkeit” in dem ARD-Interview anführt, dass man mit der BW-Bank ja einen “mündlichen Vertrag” am 15.11.2011 geschlossen habe, was zulässig sei, auch wenn die Vertragsunterzeichnung erst später im Dezember erfolgte, der muss auch wissen, dass die Nennung der Ehefrau des Unternehmers Geerkens als “Vertragspartner” bei der Darlehensvergabe dann eine fortgesetzte LÜGE gegenüber der Öffentlichkeit darstellt, weil der Vertragsabschluss mit der Ehefrau nur als “Schutzbehauptung” im Sinne der Verschleierung des tatsächlichen Vertragspartners rechtlich interpretiert werden kann, auch nach den Aussagen des Unternehmers Geerkens selbst gegenüber SPON (siehe Zitate oben).   Im Handels- und Bilanzrecht kennt man den Grundsatz “Substance Over Form” (die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist ausschlaggebend, nicht alleine die formaljuristische). Auch das Steuerrecht kennt in der Abgabenordnung Bestimmungen (vgl. § 42 AO) die vorsehen, dass ein “Geschäft” nach dem erkennbaren “tatsächlichen Willen” der Vertragspartner auszulegen ist, nicht nur nach der “vertraglichen Gestaltung”, um beabsichtigte “Steuerverkürzungen” zu verhindern. In solchen Fällen sind die Steuern so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären (§ 42 I 3 AO). Nach Steuerrecht wäre der “Darlehensvertrag” m.E.  also dem Unternehmer Geerkens zuzuordnen, nicht seiner Ehefrau!   Aber das hätte WULFF eigentlich wissen müssen. Dennoch will er daran festhalten, dass der Vertragspartner die Ehefrau wäre, so jedenfalls die Aussage bei dem ARD-Interview. Es ist nicht anzunehmen, dass seine “Rechtsberater”, die so umfänglich für ihn tätig sind, ihn nicht auf diesen wesentlichen Aspekt der rechtlichen Einordnung solcher Geschäfte (Handelsrecht, Steuerrecht) hingewiesen hatten. Es sollte vielmehr angenommen werden, dass die vorgenannten rechtlichen Einordnungen (Substance Over Form, steuerrechtliche Auslegung nach AO) “rechtlich spitzfindig” argumentierenden Politikern wohlbekannt sind. Aber da will er sich anscheinend selbst schützen, um nicht als Lügner dazustehen, weil er als Ministerpräsident c.p. schlicht die Unwahrheit gesagt hatte.   Ob die BW-Bank überhaupt solche Geschäfte “mündlich” abschließen durfte, wie von WULFF juristisch spitzfindig vorgetragen, wird noch zu klären sein. Sicher ist jedenfalls, dass der “kurzfristige Kredit” mit einem Zinssatz von 0,9 % bis 2,1 % nach der Darstellung von SPON ungewöhnlich niedrig ist. Auch die Umschreibung der BW-Bank, dass an “gehobene Kunden” solche Kredite vergeben werden, deutet eher auf eine “Vorteilsnahme” und “Untreue” hin, da der Zinssatz von 0,9 % als Kreditzins niedriger sein dürfte, als der Mischzinssatz der Eigenfinanzierung der BW-Bank selbst. Dafür kann und darf es aus Sicht des Steuerzahlers an und für sich eigentlich keine Rechtfertigung geben. Da darf man gespannt sein, ob sich die BW-Bank “interne Regeln” gegeben hat, die solch eine “untreue” Kreditvergabe überhaupt ermöglichen.   Eigentlich müssten die vielen “Mittelständler” empört sein, denen bei ähnlicher “Sicherheitenlage” (Wert des Hauses) noch nie solch ein Zinsangebot gemacht wurde!   Wo fängt der “gehobene Kunde” eigentlich an? Im Bankgeschäft geht es normalerweise bei der Finanzierung solcher Geschäfte immer darum, welche Sicherheiten geboten werden können. Da kommt es nicht auf das “Gehobene” an. Und die BW-Bank gehört letztlich dem Steuerzahler der ein Recht darauf hat zu erfahren, warum nicht auch der Bundespräsident “angemessene” Zinsen zu zahlen hat, wie jeder “Mittelständler” oder andere Kunde mit ähnlichen Sicherheiten auch?   Das macht deutlich, dass die Antworten des Bundespräsidenten im ARD-Interview in den wesentlichen Punkten nicht überzeugen können. Glaubhaftigkeit sieht anders aus.

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