“Unisex-Tarife” bei Vesicherungspolicen – was ändert sich?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden und die deutschen Versicherer, aber auch deren Kunden müssen sich fügen. Ab 21. Dezember 2012 gilt Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen auch bei Versicherungen. Das bedeutet, dass Tarife geschlechtsneutral gestaltet werden müssen. Dieses Regelung gilt zwar für künftige Verträge, kann sich aber auch auf bestehende Policen auswirken, sofern diese eine Umtauschgarantie beinhalten. Dann nämlich ermöglichen sie den Wechsel in einen sogenannten Unisex-Tarif, was insbesondere für Männer bei Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen lohnend sein kann.

Für Bestandspolicen ändert sich nichts, den der gesetzliche Vertrauensschutz gewährleistet, dass die Vertragspartner an die ursprünglich geschlossenen Vereinbarung mit allen ausgehandelten Bedingungen und Leistungen gebunden sind. Auch für vorab fixierte Änderungen, Beitragsdynamiken oder Optionen auf zusätzliche Leistungen, die nach dem Stichtag 21.12.2012 ausgeübt werden, gelten die alten Regelungen – mit einer Einschränkung. Werden wesentliche Änderungen vorgenommen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages entsprechen, gelten die neuen Unisex-Tarife. Darunter fallen Änderungen der Versicherungssumme, veränderte Laufzeiten oder auch zusätzliche Leistungsarten. Vorsicht ist jedoch geboten, denn wird ein Neuvertrag abgeschlossen, wird eine Provision fällig. Zudem sollte vor dem Gespräch mit dem Versicherungsmakler eines mit dem Steuerberater geführt werden, vor allem, wenn es um Lebensversicherungen geht. Möglicherweise bieten Altverträge steuerliche Vorteile, die bei einer Umstellung oder einer Neuausfertigung wegfallen. Eines aber ist sicher: Versicherungen werden sich verteuern.


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