Tonfilm-Seitensprung: Fritz Langs zweiter Mabuse-Film

DAS TESTAMENT DES DR. MABUSE
Deutschland 1933
Mit Otto Wernike, Oscar Beregi Sr., Gustav Diessel, Rudolf Klein-Rogge u.a.
Regie: Fritz Lang
Dauer: 115 min

Tonfilm-Seitensprung: Fritz Langs zweiter Mabuse-Film

Dr. Mabuse, der Spieler hiess der erste Teil der Serie um den bösen Doktor Mabuse, der mittels Verbrechen die Welt aus den Angeln heben will. Er entstand 1923, noch zu Stummfilmzeiten. Meiner mangelnden Begeisterung über diesen Film habe ich hier Ausdruck verliehen, Lang-Verehrer mögen mir verzeihnen. Vielleich versöhnt es sie, wenn ich bekenne, an der Tonfilm-Fortsetzung weit mehr Gefallen gefunden zu haben.

Sie entstand 1933 und war Langs zweiter Tonfilm nach M – Eine Stadt sucht einen Mörder (1931) und sein letzter in Deutschland gedrehter Film für einige Jahrzehnte. Die Nazis hatten eben die Macht übernommen, Lang emigrierte nach einem Angebot Goebbels, der ihm die Leitung des deutschen Films übertragen wollte, in die USA. Trotz Goebbels offenbarer Begeisterung für Langs Filme wurde Das Testament des Dr. Mabuse in Deutschland verboten und erlebte seine Uraufführung in Budapest.

Nicht zuletzt dank dieser Umstände stand der Film lange im Ruf, als Warnung vor dem damals heraufziehenden Nazi-Terror angelegt worden zu sein, obwohl aus zeitgenössischen Zeugnissen nichts dergleichen hervorgeht. Lang selbst bestätigte diese Absicht bereitwillig.
Inzwischen ist sie umstritten. Blickt man unbefangen hin, sieht man eine hervorragend gemachte Gangsterplotte nach amerikanischem Vorbild, mit Horror-Elementen und anderen trivialkulturellen Versatzstücken versetzt, inszenatorisch veredelt durch Langs durchdache Regie und durch seinen innovativen Umgang mit dem Ton. Man kann zudem feststellen, dass der Film viel universeller funktioniert um „nur“ als Nazi-Warnung zu gelten. Seine Aktualität erneuert sich nachgerade mit jedem Zeitalter. Schaut man den Film zum Beispiel heute an, stellt man eine verblüffende Aktualität bezüglich des islamistischen Terrorismus fest, dessen Manifeste im Film fast wörtlich „zitiert“ werden. Da haben Lang und seine Mitautorin und Ex-Gefährtin Thea von Harbou (oder war es eher der Autor der Vorlage, Norbert Jacques?) eine Negativ-Konstante der menschlichen Zivilisation erkannt und haben diese in überzeugender Weise in den Film eingebaut, der dadurch immer wieder aktuell erscheint.
Die Umstände dass Lang ein unpolitischer Mensch war und Thea von Harbouspäter der NSDAP beitrat, sprechen nach meinem Empfinden eher gegen die „Anti-Nazi–Theorie“.

Der wahnsinnig gewordene Dr. Mabuse (Rudolf Klein-Rogge) sitzt in Dr. Brauns Nervenheilanstalt ein. Tagein, tagaus sitzt er auf einem Bett und kritzelt manisch Blätter mit Anweisungen für künftige Verbrechen voll. Tatsächlich geschehen diese, und zwar genauso, wie Mabuse sie skizziert hat. Wie im ersten Mabuse-Film erscheint auch hier eine gut geölte, genau orchestrierte Verbrecherorganisation, die ihre Befehle diesmal von einem geheimnisvollen, hinter einem Vorhang verborgenen Mastermind empfängt und sie nach exaktem Plan ausführt. Die der Organisation angehörigen Kleinganoven beginnen sich allerdings zu fragen, was die augenscheinlich sinnlosen Missetaten, Sabotageakte und Gewalttaten eigentlich sollen, mit denen sie da betraut werden.
Mabuses Notizen geben die Antwort: Angst zu verbreiten, die Welt durch Angst und Unsicherheit zu destabilisieren. Der 11. September 2001 lässt grüssen!

In der Mitte des Films stirbt Mabuse, die Verbrechen aber gehen weiter. Kommissar Lohmann, bereits aus Langs M ein Begriff und auch hier von Otto Wernike verkörpert, kommt der Sache mit Hilfe des reuemütigen Bandenmitglieds Kent (Gustav Diessel) auf die Spur…

Dieser Teil der Mabuse-Saga (in den Sechzigerjahren fand die Serie eine weitere Fortsetzung) stellt nicht wie Teil eins den Oberbösewicht ins Zentrum, sondern die von ihm geführte Organisation und deren Gegenpart, die Polizei. Zudem wird das Böse hier als eine tiefgreifende Verwirrung des Geistes dargestellt, und die Methode, mit der es sich am Leben erhält die Verbreitung von Angst. Diese Aussage ist gleichzeitig banal und allgemeingültig, was an der ungebrochenen Aktualität des Werks abzulesen ist.

Das Testament des Dr. Mabuse trägt unverkennbar noch Merkmale des Stummfilms; der „Sprechfilm“ war noch jung, der Übergang vollzog sich schrittweise. So gibt es hier noch immer heftig gestikulierende Akteure, Gefühlsregungen werden pantomimisch mehr als nötig unterstrichen, was bisweilen lächerlich wirkt. Die Dialoge auf der andern Seite klingen hölzern, gestelzt, was wohl eher Thea von Harbous Mittelmässigkeit zuzurechnen ist als dem Umstand, dass das Dialogschreiben damals noch relativ neu war. Ein Handvoll schlechter Hauptdarsteller (Gustav Diessel, Wera Liessem, Oscar Beregi, Sr.) tragen das ihre zum „hölzernen“ Eindruck bei, den der Film streckenweise macht.

Man sieht allerdings leicht darüber hinweg. Den schlechten stehen eine ebenbürtige Anzahl sehr guter Schauspieler gegenüber (Wernike, Theodor Loos, Camilla Spira u.a.).
Und: Der Rest des Film ist grosse Klasse. Streckenweise wirkt er mit seiner expressiven Bildsprache noch wie ein Stummfilm. Eindrückliche Kamerafahrten und vor allem die erstaunlich kreative Einbeziehung der Tonspur verweist bereits weit in die Zukunft des Films. Wie bereits in M überlappen Dialoge einzelne Sequenzen; ein Satz aus der Szene A wird nach dem Schnitt in der folgenden, zeitlich nicht linearen Szene zuende gesprochen und kommentiert diese zugleich; Dialoge setzen sich durch mehrere Schnittfolgen und Szeneriewechsel hindurch fort; der Einsatz von Filmmusik ist sehr spärlich, aber absolut gezielt und effizient.

Solcherlei Experimente weisen Lang als genialen Auteur des frühen Kinos aus – ein Prädikat, mit dem heute inflationär umgegangen wird, das hier aber angebracht ist.
8,5/10

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Der Film ist als DVD bei amazon bestellbar.


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