Sinn und Unsinn von Leugnungsverboten

Von Stefan Sasse
Es ist EU-weit verboten, die Existenz des Holocaust zu leugnen. Darauf stehen hohe Strafen. Den Holocaust leugnet man vor allem, indem man behauptet, er habe nie stattgefunden (ja, es gibt Leute, die das tun, so schwierig das auch zu glauben ist). Es ist aber auch möglich, durch krasse Relativierung straffällig zu werden (à la "die hatten es ja eh verdient"). Immer wieder gibt es Vorstöße, auch die Leugnung kommunistischer Verbrechen EU-weit unter Strafe zu stellen, und inzwischen wollen auch Schwellenländer ihren Anteil vom Verbotskuchen und fordern gelegentlich das Verbot der Leugnung von Kolonialverbrechen. Und viel Streiterein zwischen China und Japan drehen sich noch heute um die extrem mangelhafte Aufarbeitung der japanischen Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg; die Chinesen allerdings sind nicht gerade Spitzenreiter darin, die Massaker ihres eigenen Mao-Regimes aufzubereiten. Welchen Sinn und Unsinn haben also formelle, juristisch wirksame Verbote für Leugnung oder Relativierung bestimmter historischer Ereignisse?
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