Nach einer Abmahnung lenkt Unitymedia bei Hotspots ein

UnitymediaWiFiSpotKabelnetzprovider Unitymedia hat nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale im Streit über die Geschäftsbedingungen für das an Kundenanschlüssen aufgebaute Hotspot-Netz ein. Insbesondere wollte der Provider seinen Kunden verbieten, den Router abzuschalten.

Unterlassungserklärung abgegeben

Wir haben gegenüber der Verbraucherzentrale NRW am 20. Mai eine Unterlassungserklärung abgegeben”, erläuterte CTO Dieter Vorbeck heute. “Sie besagt, dass wir uns auf die ‘Besonderen Geschäftsbedingungen WifiSpot’ in der an die Bestandskunden kommunizierten Form nicht mehr berufen werden. Darüber hinaus werden wir die WifiSpot-Geschäftsbedingungen in den kritisierten Punkten überarbeiten.

Opt In funktioniert nicht

An der ebenfalls von den Verbraucherschützern kritisierten automatischen Freischaltung der Hotspots will der Kabelprovider aber festhalten. “Wir haben den Kunden von Anfang an die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen die Freischaltung des HomeSpots zu entscheiden”, sagt Vorbeck dazu.

Die umstrittene Regelung, dass die Hotspots erst einmal scharf geschaltet werden und Kunden das aktiv ablehnen müssen (Opt Out), begründet Unitymedia damit, daß möglichst viele Zugangspunkte in möglichst kurzer Zeit aufgebaut werden sollen. “Um eine Community erfolgreich aufzubauen, muss sie von Beginn an die Vorteile für sich sehen und spüren”, sagt Vorbeck. “Mit einem Opt-in-System wird das kaum funktionieren.


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