Der Fall Kachelmann und das seltsame Rechtsverständnis von Alice Schwarzer

Kachelmann wurde freigesprochen und Alice Schwarzer schreibt auf ihrem Blog von einem „Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“.
Nun ist aber gut, ging es mir durch den Kopf, als das Urteil gefällt wurde. Die mediale Schlacht um einen an sich bedeutungslosen Wetterfrosch hat nun ein Ende, dachte ich. Ich habe zwar noch mit Talkshows gerechnet, in denen das Thema rauf und runter diskutiert wird und sicherlich wird Kachelmann auch noch auftreten, um die mediale Endrunde zu diesem Thema einzuleiten.
Doch Alice Schwarzer möchte wohl mit ihrem Beitrag, „Ein Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“, daraus einen Dauerbrenner machen.
Zuerst jedoch meine persönliche Einschätzung zum Fall Kachelmann. Es gibt keine Beweise. Das Ermittlungsverfahren konnte nichts belastendes zu Tage fördern. Aussage stand gegen Aussage. Hätte es überhaupt zu einem Prozeß kommen dürfen?
Der Gutachterverschleiß war enorm, brachte aber keine Beweise für Kachelmanns Schuld. Im Gegenteil.
Gericht und Staatsanwaltschaft haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Die Urteilsbegründung ist in weiten Teilen eine Farce.
War er es oder war er es nicht? Schnell bildeten sich zwei Lager. Je mehr Fakten bekannt wurden, um so klarer wurde mir, dass man diesen Mann nicht schuldig sprechen kann.
Alice Schwarzer schreibt:

Dieser Freispruch mangels Beweise ist kein Freispruch, auf den der Angeklagte stolz sein kann. Denn die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters klang über weite Strecken wie die Begründung für einen Schuldspruch.


Es gibt keine Freisprüche zweiter oder gar dritter Klasse. Das der Richter eine unangemeßene Urteilsbegründung abgibt, spiegelt möglicherweise seine persönliche Überzeugung wieder, ist aber für die Justiz ein Schaden. Das Alice Schwarzer das Urteil für drittklassig hält, spiegelt nur ihre persönliche Meinung wieder und drückt ihr großes Missfallen über den Ausgang dieses Prozeßes aus.

Die Urteilsbegründung hat mich in meiner Haltung, nicht nur die Unschuldsvermutung für den Angeklagten ernst zu nehmen, sondern auch die Aussage der Nebenklägerin, mehr als bestätigt. Vielleicht hat sie gelogen, erklärte Richter Seidling abschließend – „vielleicht aber ist Herr Kachelmann auch ein Vergewaltiger“.


Schwarzer hängt sich an die Urteilsbegründung wie eine Ertrinkende an einen Strohhalm. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Beweise vorzulegen, die dann vom Gericht bewertet werden, um ein gerechtes Urteil fällen zu können. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, nach dem Urteilsspruch zu orakeln!

Es ist nicht leicht, das nach neun Monaten Verhandlung und einer Serie von Gutachtern – die sich alle widersprachen und nichts gebracht haben – zu akzeptieren.


Allein die Tatsache, das die Wunde am Hals des mutmaßlichen Opfers nicht von dem als Tatwaffe bezeichneten Messer stammen kann, hätte selbst Alice Schwarzer nachdenklich stimmen müßen. Tat und tut es aber nicht. In ihrer Wunschwelt sitzt Kachelmann schon längst die vier Jahre ab.

Dabei herrschte bis zuletzt der Eindruck vor, dass das Gericht eigentlich verurteilen wollte – jedoch vor einem Restzweifel pro Angeklagtem und wohl auch vor dem enormen Druck der Medien kapituliert hat. „Der Verdacht hat sich abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt“, sagte der Vorsitzende Richter.


Die Medien habe sicherlich eine unrühmliche Rolle gespielt, aber sicher nicht dazu geführt, das sich das Gericht in seiner Urteilsfindung davon Beeinflußen ließ.
„Der Verdacht hat sich abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt“, ist eine unqualifizierte Äußerung die ein Richter nicht abgeben sollte.

Es gibt also sehr wenig Grund zum Triumph für diejenigen unter den JournalistInnen, die von Anbeginn an auf eine unverantwortliche Weise Partei ergriffen hatten: für den Angeklagten und damit gegen die Ex-Freundin. Manche redeten sehr früh von einem „Justizirrtum“.


Gleiches gilt auch umgekehrt. Es ist unverantwortlich, Partei für das mutmaßliche Opfer zu ergreifen, ohne das die Anschuldigungen bewiesen sind.

Führend dabei waren Sabine Rückert in der Zeit und Gisela Friedrichsen im Spiegel. Ihre Berichterstattung artete streckenweise in Frauenverachtung, ja Frauenhass aus.


Frauenverachtung oder gar Frauenhass konnte ich nicht erkennen.

Der Richter aber legte in seiner Urteilsbegründung nach neun Monaten Verhandlung noch einmal unmissverständlich dar, dass die Ex-Freundin allen Grund gehabt habe, sich für die Einzige und Zukünftige des TV-Moderators zu halten. Ganz wie die zahlreichen weiteren Geliebten, die ausgesagt hatten.


Das ist für die Urteilsfindung völlig unerheblich. Ebenso die Aussagen der anderen Geliebten. Für einen Groschenroman mag das eine Interessante dramaturgische Pointe sein, aber nicht für ein deutsches Gericht.

Dieser Mann habe, so der Richter, ein geradezu „seismographisches Empfinden“ dafür, wie er Frauen „tief im Innern manipulieren“ könne.


Das mag sein, doch deswegen stand Kachelmann nicht vor Gericht. Hier wird aber deutlich, um was es Schwarzer eigentlich geht. Das Verhalten von Kachelmann gegenüber Frauen soll bestraft werden. Das hat sehr viel Ähnlichkeit mit dem Gesinnungsstrafrecht in der Nazizeit.

Nein, das war kein fairer Prozess und schon gar kein tröstliches Urteil. Eher das Gegenteil.


Es gibt keine tröstlichen Urteile. Im besten Falle gibt es gerechte. Die Zahl der Fehlurteile liegen bei Sexualstraftaten am höchsten.

Auch wurde deutlich, wie problematisch die Stellung des Angeklagten im deutschen Recht ist. Sie ist sehr stark – und geht in einem solchen Fall eben auf Kosten der (mutmaßlichen) Opfer.


Das ist nun völlig neben der Spur. Ein Angeklagter ist und bleibt so lange unschuldig wie seine Schuld nicht bewiesen ist. Gleichwohl wird oft der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, gar nicht angewendet.
Aber es kommt noch besser.

Doch wenn es um Sexualverbrechen geht, muss das unweigerlich auf Kosten der Opfer gehen. Denn die Täter sind in der Regel Männer, die den oft gebrochenen Opfern, meist sind es Frauen oder Kinder, sozial wie ökonomisch häufig überlegen sind. Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen, die (mutmaßlichen) Opfer müssen reden, reden, reden, müssen sich rechtfertigen. Kein Zweifel: Das deutsche Recht ist strukturell täterorientiert. Auch das muss sich ändern. Und die Position der Opfer muss gestärkt werden.


Kein Angeklagter muß sich selbt belasten! Das gefällt Schwarzer nicht. Was soll den der Angeklagte sagen? Ich halte es für möglich, das Schwarzer sogar „sanft Folter“ (Waterboarding) für angebracht hält. Bei der Justiz gibt es sicherlich Reformbedarf, aber nicht in die Richtung, wie es Schwarzer hier vorschwebt.

Vor allem bei Sexualverbrechen gibt es naturgemäß fast nie Zeugen, bei Gewalt innerhalb von Beziehungen schon gar nicht. Sind die Spuren also nicht eindeutig – und auch das ist in hohem Maße eine Interpretations- also Ermessensfrage -, kommt es auf die Glaubwürdigkeit an. Für den Angeklagten gilt, wie wir mantramäßig gehört haben, die „Unschuldsvermutung“. Im Prinzip ist das richtig. Nur: Was gilt für das mutmaßliche Opfer?


Das ist nicht nur im Prinzip richtig, sondern die einzig mögliche Form. Im Fall Kachelmann gab es eindeutige Spuren, diese waren jedoch entlastend. Glauben hat in der Rechtssprechung nichts zu suchen. Gut das Schwarzer kein Richteramt bekleidet.

Im Fall Kachelmann zum Beispiel hat die Frau nicht nur immer und immer wieder bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ausgesagt. Sie hat sogar der Überlassung an das Gericht ihrer intimen Therapieprotokolle zugestimmt. Und sie hat sich freiwillig auf ihre „Glaubwürdigkeit“ begutachten lassen. Um diese für eine Nacht in ihrem Leben unter Beweis zu stellen, hat die 37-Jährige sich bis auf die Knochen ausgezogen und ihr ganzes Leben offengelegt.


Klingt interessant, ist aber völlig unerheblich, weil man dies auch als besonderes „Engagement“ einer Rachsüchtigen werten kann, die um jeden Preis ihr Ziel erreichen will.

Von einer echten Entscheidungsfreiheit der Richter konnte unter solchen Umständen kaum noch die Rede sein. Und entsprechend halbherzig ist nun das Urteil ausgefallen: Ein Freispruch dritter Klasse, der begründet wird wie ein Schuldspruch.


So, so. Die Richter hatten keine Entscheidungsfreiheit. Nun schlägt es dem Faß den Boden aus. Es gab ein Urteil. Dieses halbherzig zu nennen, verkennt die Realität.
Und damit möchte ich die Kommentierung beenden.
Auf der Webseite von Schwarzer ist übrigens folgendes zu lesen:

Frauen sind immer noch bereit, Männern zu glauben. Das ist doch eigentlich rührend - oder?


Quelle der Zitate:
aliceschwarzer
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