„Das Urteil über den Wert eines Lebens steht keinem Dritten zu“

so die Senatsvorsitzende Vera von Pentz bei der Urteilsverkündigung des Bundesgerichtshofes, in dem es um viele Lebensjahre einer leidenden Frau ging, die nur durch künstliche Ernährung am Leben erhalten werden konnte. Ihr Sohn klagte, weil er glaubt, dass seiner Mutter viel Leid erspart geblieben wäre, hätten die Ärzte sich nicht für die jahrelange künstliche Ernährung ihrer Patientin entschieden.

Die Senatsvorsitzende meint auch, es verbiete sich grundsätzlich, ein Weiterleben als Schaden anzusehen – auch wenn es leidensbehaftet sei.

Ich frage mich, ob es möglich ist, solche Argumentation auch zu nutzen, wenn es um die Abtreibung (letztlich das Lebensende) eines ungeborenen Kindes geht? Verbietet es sich für Dritte (hier die Schwangere oder der Arzt) ebenfalls und grundsätzlich über den Wert dieses Lebens zu urteilen und sein Weiterleben als Schaden anzusehen – auch wenn es leidensbehaftet sei?

Zudem habe ich verwundert zur Kenntnis genommen, dass Berliner Politiker verbieten möchten, dass sich die Bundeswehr als Arbeitgeber in Schulen vorstellt, um Nachwuchskräfte zu finden. „Fürs Töten und Sterben“  dürfe man keine Werbung machen, heißt es. Nicht selten ist es ein ähnlicher Schlag Mensch, der im selben Atemzug fordert und für richtig erachtet, dass man für Abtreibung durchaus „Werbung“ machen dürfe. Geht es da nicht ums „Töten und Sterben“?

Wahrscheinlich verbietet es sich, diese Dinge zusammenzubringen…oder nicht?

Etwas irritiert bin ich auch über einen Beitrag in Kulturzeit

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/lesezeit/136925/index.html

Es geht um Genozid in Afrika, Vergewaltigung und aus diesem sexuellen Gewaltakt entstandene Kinder. Hierzulande wird Vergewaltigung ja oft als ein wesentliches Argument dafür verwendet, um Abtreibungen auch in anderen Fällen zu rechtfertigen. Niemand wolle doch, dass eine Frau ein Kind gebären müsse, dass in einer solchen Situation gezeugt worden sei. Das leuchtete den meisten Menschen bis heute ein. Wenn man allerdings betroffene Ruandische Frauen und ihre Kinder sprechen läßt, dann verliert dieses Argument an Glanz, oder nicht?

Wann endlich gibt es ein upload für den § 218, der in einer Zeit entstand, als man noch glaubte ein befruchtetes Ei sei ein kleiner Klumpen Blut. Einer Zeit, die uns beim heutigen Stand der Medizin in Sachen Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Geburt, wie das Mittelalter weiblicher Fortpflanzungsmedizin vorkommen müsste.

Achtung: Die Aktualisierung dieser Daten ist dringend nötig, sonst stürzt dieser Datensalat noch ab!


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