CPÖ fordert umfassende Kinderrechte

Presseinformation der Christlichen Partei Österreichs

Zum vorliegenden Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern stellt Bundesobmann Dr. Rudolf Gehring fest, dass das grundlegende Kinderrecht, nämlich das Recht auf Leben fehlt. Wenn schon das Bedürfnis nach neuen Verfassungsbestimmungen besteht, sollte vor allem das Menschenrecht auf Leben Berücksichtigung finden. Zu Beginn ges geplanten Gesetzes sollte stehen: „Jedes Kind hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“ Ohne dieses Lebensrecht sind alle folgenden Kinderrechte wertlos, denn Kinder, die nicht leben dürfen, können auch keine Rechte nutzen. Ganz besonders wäre im Artikel 6, wo die Rechte behinderter Kinder behandelt werden, klar zu stellen, dass auch jedes behinderte Kind von der Zeugung an das Recht auf Leben hat. Weiters regt Dr. Gehring an, dass statt „Eltern“ die Begriffe Vater und Mutter verwendet werden, damit die natürlichen Verwandtschaftsbeziehungen auch klar im Gesetz definiert sind. Ganz allgemein enthalte der Gesetzesentwurf eine Tendenz zu mehr staatlicher Kontrolle über die Familien und die Einschränkung des Grundrechtes der Väter und Mütter auf Erziehung ihrer Kinder. Bundesobmann Dr. Gehring verlangt daher im Namen seiner Partei CPÖ neuerlich die Schaffung eines umfassenden Kinder- und Lebensschutzgesetzes zum universellen Schutz des menschlichen Lebens mit entsprechenden Menschenschutzbestimmungen.

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