Zweite Meinung

Ein dringlicher Anruf, alles ganz eilig. Nach kurzem Zuhören wird mir auch das Anliegen des Anrufers klar: er hat einen Anwalt, hat den schon bezahlt und ist nicht zufrieden. Das dauert alles so lange, die Ermittlungsakte ist noch nicht da und der Anwalt meldet sich nicht, um mitzuteilen, dass die Ermittlungsakte noch nicht da ist.
Diese bohrende Gefühl des Zweifels möchte man nun bekämpfen und zwar durch Einholung einer zweiten Meinung - meiner Meinung. Bezahlen möchte man dafür aber nicht, denn der erste Anwalt hat ja schon genug Geld gekostet.
Einen kostenlosen Rat habe ich dem Anrufer aber geben können: Bei Unzufriedenheit sollte man erst einmal den eigenen Anwalt ansprechen.

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