Zum BVerfG-Urteil

Von Stefan Sasse
Das Urteil des BVerfG hat vor allem zwei wichtige Ergebnisse.

File:Bundesarchiv B 145 Bild-F044195-0008, Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht.jpg

Erstens, die bisherigen Rettungsmaßnahmen sind verfassungskonform. Zweitens, jede weitere Integration in Europa - besonders also die Schaffung einer Wirtschaftsregierung - ist nicht im Rahmen der bestehenden Institutionen und Gesetze möglich. Der Fokus der Berichterstattung auf der Stärkung der Rechte des Parlaments dagegen ist meiner Meinung nach verfehlt. Es ist zwar richtig, dass das BVerfG betont hat, dass der Bundestag mehr Entscheidungsspielraum bei den Rettungspaketen bekommen sollte. Nur wird damit ein bereits größtenteils in der Vergangenheit liegendes Problem gewissermaßen nachträglich sanktioniert. Denn die Frage ist nicht mehr die nach dem nächsten Rettungspaket, sondern nach weiterer Integration, auch politischer Integration. Dafür aber, das hat das BVerfG letztlich selbst gesagt, ist die Bundestagszustimmung zu einzelnen Gesetzen irrelevant, weil er - dem Lissabon-Urteil folgend - ohnehin keinen weiteren Souveränitätsverlust beschließen darf. 

Dieser Souveränitätsverlust für die deutschen Institutionen zugunsten der europäischen, vulgo der Schaffung einer europäischen Wirtschaftsregierung, ist daher nur auf einem von zwei Wegen möglich. Entweder eine große Verfassungsreform findet statt, in der bestehende Artikel des GG umgeschrieben und neue hinzugefügt werden, oder ein großes Referendum über einen solchen Schritt wird abgehalten. Die politischen Realitäten sprechen eher für die erstere Lösung. Dafür aber braucht Schwarz-Gelb mindestens die Stimmen der SPD, besser auch der Grünen, anders lässt sich das Grundgesetz in diesem Ausmaß gar nicht vernünftig ändern. Merkel hat hier eine einmalige Chance: wenn sie offensiv Europa zu ihrem Thema macht, eine Art überfraktionelle Kommission für eine Verfassungsreform mit einer Arbeitsdauer von rund zwei Jahren einberuft und alle Parteien (nach Lage der Dinge minus die LINKE) zu einer Mitarbeit dazu verpflichtet, könnte sie nicht nur Erfolg haben, sondern auch ihre Kanzlerschaft deutlich stabilisieren. 
Natürlich könnte sie sich auch entscheiden, den entgegengesetzten Weg zu gehen, ein teutonisches „Niemals!“ in die Welt zu rufen und das BVerfG als Schranke für das deutsche Engagement nehmen. Das würde höchstwahrscheinlich die Europa-Krise verfestigen, wenn nicht sogar verschärfen. Sollte dann 2013 eine rot-grüne Regierung inmitten eines europäischen Chaos’ an die Macht kommen, stehen die Chancen auf eine solche Grundsatzreform deutlich schlechter. Allein, Merkel ist nicht gerade der Typ für mutige Schritte und große Würfe. 
Links: FRSZ


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