Zurzeit herrschen in Deutschland eisige Temperaturen. Viele Räume lassen sich nicht so erwärmen, wie dies vielleicht noch vor einigen Wochen möglich war. Dies ist dann ein Problem, wenn dort Personen arbeiten. Von daher stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine bestimmte Raumtemperatur am Arbeitsplatz verlangen kann?
Arbeitsstättenverordnung/ Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 6/1,3 – Raumtemperaturen
Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
- bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
- in Büroräumen + 20 °C
- in Verkaufsräumen + 19 °C
2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.
2.3 Die Raumtemperaturen nach b, c und e dürfen unterschritten werden, wenn auf Grund betriebstechnischer Gründe geringere Raumtemperaturen erforderlich sind. Bei sitzenden Tätigkeiten in Verkaufsräumen, z. B. an Kassenarbeitsplätzen, kann es notwendig sein, die Mindesttemperatur nach Nr. 2.1 e höher anzusetzen.
2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten; Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.
Ordnungswidrigkeitenverfahren/ Straftat
Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass am Arbeitsplatz entsprechende Temperaturen erreicht werden. Macht er dies nicht, dann handelt er – in der Regel – ordnungswidrig (§ 9 Arbeitsstättenverordnung) und bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer macht sich der Arbeitgeber sogar strafbar.
Anwalt A. Martin