Wer zahlt bei Autounfall mit Reh

Die Gefahr einer Kollision mit einem Reh, einem Hirsch, einem Wildschwein oder sonst einem Tier ist auf öffentlichen Strassen, besonders bei Waldabschnitten, sehr gross. Ein Reh lebt frei als Wildtier und daher kann niemand für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Auch der Staat oder die Jäger haften nicht. Bei gehaltenen Tieren ist hingegen jeweils die Haftung des Tierhalters zu prüfen.

Die einfachste und beste Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen einer Kollision mit Tieren zu schützen, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Diese versichert Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen Strassen.

Protokoll für die Versicherung

Bei allen Unfällen mit Tieren – also nicht nur mit Wildtieren – ist es wichtig, dass die Polizei oder ein Wildhüter den Unfall protokolliert bzw. der Tierhalter oder ein Zeuge diesen schriftlich bestätigt. Das von einer zuständigen Stelle ausgefüllte Protokoll oder die Bestätigung dient Ihnen als Beweis für den Schadenfall gegenüber der Versicherung. Ohne dieses Dokument riskieren Sie, dass der Versicherer jede Deckung durch die Teilkasko-Versicherung ablehnt. Ohne Protokoll oder Bestätigung besteht nur Versicherungsschutz über eine Vollkasko-Versicherung (Kollisionsereignis), wobei der Versicherungsnehmer aber den vereinbarten Selbstbehalt und einen allfälligen Bonusverlust tragen muss.

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV


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