Was man(n) auf dem Computer hat

Mann => Computer => Pornografie. Bei dieser Erkenntnis stütze ich mich nicht auf irgendwen, sondern auf den zuständigen Beamten in einer “deliktsübergreifenden Datenverarbeitungsgruppe” der Kriminalpolizei. Das sind jene Polizisten, die den ganzen Tag beschlagnahmte PCs überprüfen. 
So ein Experte sieht natürlich viel und hat einen dementsprechend reichen Erfahrungsschatz. Mit diesem Hintergrund ging er wohl auch an die Festplatte eines Mandanten (Single!), dessen privater PC im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt wurde. Im Bericht liest sich das so: 
Während der Untersuchung fiel auf, dass die Partition D frei von jeglichen pornografischen Darstellungen pp. ist. Dies ist auf der einen Seite genau so ungewöhnlich wie das Vorhandensein kinderpornografischer Dateien auf einem PC. 
Dieses aus Polizeisicht verdächtig saubere System führt dann zu seitenlangen Spekulationen, ob der Beschuldigte vielleicht “trickst”, indem er sein wie auch immer geartetes Tun mittels eines aufgesetzten und somit spurlos arbeitenden Betriebssystems “verbirgt”, zum Beispiel mittels PXE-Boot. 
Am Ende steht allerdings die Erkenntnis, dass man das sowieso nicht nachweisen kann. (Und wenn doch, so darf man anfügen, ist eine bestimmte Systemkonfiguration ebenso wenig strafbar wie die ständige Nutzung von Skype. Wobei letzteres ja auch oft argwöhnisch gesehen wird.) 
Wir halten also fest: Ein paar legale Pornos sollten stets auf der Festplatte eines Mannes sein – schon um die Kripo nicht ins Grübeln zu bringen.
(c) Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf, law blog

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