Was hat es eigentlich mit Kindersitzen auf sich

Relativ kurz nach der Geburt benötigen Eltern, die Ihr Baby mit dem Auto transportieren wollen eine Babyschale oder eben einen Kindersitz (Die „Kindersicherheitspflicht“ wurde 1993 in Deutschland beschlossen und in die Straßenverkehrsordnung unter §21 Abs. 1a übernommen.). Hierbei obliegt es natürlich den Eltern das passende Modell zu finden. Um den möglichst optimalen Kindersitz für das Baby zu kaufen kann man mittlerweile verschiedenste Testurteile zu Rate ziehen, z.B. von „Auto-Bild“ oder „Stiftung Warentest“. Erschreckend ist dabei, dass die meisten Kindersitze eklatante Mängel in Punkto Sicherheit und Schadstofffreiheit vorweisen.

Was ist ein/e Kindersitz/Babyschale

Geschichtlich lässt sich der Kindersitz auf das Jahr 1963 datieren, wo er von der deutschen Firma Storchenmühle, unter der Modellbezeichnung „Nicki“ als weltweit erster Kindersitz auf den Markt gebracht wurde. Babyschalen bzw. Kindersitze dienen letztlich als Rückhaltevorrichtung für Kinder, zumeist werden sie beim Transport eben Dieser in Fahrzeugen genutzt. Dabei bieten sie je nach Alter des Babys verschiedenste Einstellmöglichkeiten, um sowohl die Sitzposition, als auch den fahrzeugeigenen Sicherheitsgurt anpassen zu können. Hierbei wird das Baby oder später das Kind durch eine Sitzerhöhung auf ein Höhenniveau im Fahrzeug gebracht, wo der Gurt nicht über den Hals sondern wie vorgesehen über die Schulter verläuft, außerdem bieten die meisten Kindersitze zusätzlich besseren Seitenhalt für ihr Kind. Um die Sicherheit von Kindern in Fahrzeugen zu gewährleisten schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass eine Rückhaltevorrichtung bis zu einer Körpergröße von 150cm zu nutzen ist um die passgerechte Führung des fahrzeugeigenen Sicherheitsgurtes zu ermöglichen.

Welche Regelungen für Kindersitze gelten in Deutschland

In Deutschland müssen Kindersitze amtlich genehmigt werden um als geeignet zu gelten, dies geschieht durch eine ECE-Regelung, in diesem Falle die Nr.44/03 oder höher (seit April 2008). Zur Nachvollziehbarkeit ist ein orangefarbenes ECE-Prüfsiegel auf den Kindersitzen angebracht. Die Klassifizierung wird bei Kindersitzen durch Gewicht und Größe des jeweiligen Kindes vorgenommen, wobei es hier auch Kombinationen geben kann, außerdem wird dabei auch die Einbaurichtung vorgeschrieben (entgegen, quer oder in Fahrtrichtung). Beispiele sind zum Beispiel die Klasse 0+, welche bis zu einem Gewicht des Kindes von 13kg, entgegen der Fahrtrichtung eingebaut, genutzt werden darf, oder Sitze mit der Klasse III, in welchen Kinder mit einem Gewicht von 22 bis 36kg, als Sitzerhöhung in Fahrtrichtung eingebaut, sicher aufgehoben sein sollen. Die hier angegebenen Gewichtsangaben sind Maximalwerte, die in der Regel aber nicht erreicht werden, da Kinder im Durchschnitt eher aus dem Sitz heraus wachsen als das angegebene Gewicht zu erreichen.

Besonders wichtig ist bei Kindersitzen immer die Befestigung, denn der Mittelsitz der hinteren Sitzbank bietet als Beispiel zumeist nur einen Beckengurt, welcher gerade für Kleinkinder keinesfalls geeignet ist, da der Gurt im Falle eines Unfalles nach oben rutschen kann. Ist an dieser Stelle aber eine Isofix-Halterung verbaut, so ist diese Position im Fahrzeug einer Studie nach der sicherste Platz für ein Kind, da mehr Raum bei einem möglichen Seitenaufprall zur Verfügung steht. Für weitere Informationen zu diesem Thema steht interessierten Eltern die Broschüre „Kinder sichern im Auto – Ratschläge, Tipps, ISOFIX“ der UDV zur Verfügung.


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