Wann beginnt Pornographie?

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©iStock.com/satori13

Ein 44 jähriger Lehrer und eine 16 jährige Schülerin chatten über Facebook miteinander. Der Inhalt ihrer Bilder ist allerdings alles andere als harmlos. Nun hatte ein Richter zu klären, wann die Pornographie wirklich beginnt.

Im späten Frühjahr des vergangenen Jahres hatte sich im Facebook folgende Geschichte abgespielt, durch die jedem Elternteil Angst und Bange wird. Eine 16 jährige Schülerin chattet mit ihrem 44 jährigen Lehrer auf dem sozialem Netzwerk Facebook miteinander. Beide tauschen Bilder von sich mit sexuellem Inhalt aus. Das junge Mädchen schickt zunächst Fotos, auf denen sie in Unterwäsche zu sehen ist. Der Lehrer später ein Nacktfoto, wo er er das Bild des jungen Mädchen als Masturbationsvorlage benutzt.

Geheim halten lässt sich die ganze Aktion nicht und der Lehrer landet auf der Anklagebank des Mainzer Amtsgerichts. Der Staatsanwalt fasst aus seiner Sicht die Situation mit einem Satz zusammen: “Sie nutzen die Fotos des Mädchens, um sich sexuell zu stimulieren.” Daran gibt es generell auch keinen Zweifel. Doch wann ist ein Bild Pornographie und wann ist es nicht mehr jugendgefährdend? Der Anwalt des Lehrers verweist darauf, dass solch ein Foto in der heutigen stark sexualisierten Medienlandschaft komplett untergeht. Zudem hat die Schülerin das Foto während des gemeinsamen Chats von ihrem ehemaligen Lehrer angefordert. Die 16 jährige hatte Bilder, auf denen sie in enger Unterwäsche zu sehen ist, verbreitet. Da spielt der Jugendschutz in diesem Fall keine besondere Bedeutung, oder?

Der Richter war allerdings überzeugt, dass diese Vorgehensweise klare Pornographie ist. Der Lehrer trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen und diese Verbreitung habe nichts mit einer Art von Wissensvermittlung zu tun, die ein Lehrer leisten muss. So soll der 44 jährige nun eine Geldstrafe von 4.800 Euro zahlen, doch damit ist der Fall nicht erledigt! Der Anwalt hatte anschließend klar angedeutet, dass sein Mandant im Falle einer Verurteilung in Revision gehen wird. Zudem gibt es natürlich noch einen dienstrechtliches Verfahren.

Es stimmt schon, dass in der heutigen Zeit in der Mediengesellschaft vieles stark sexualisiert worden ist. Mit Sexting hat man sogar einen eigenen Begriff geschaffen. Auf Facebook oder YouTube  finden sich überall Bilder von halbnackten Menschen. Doch finde ich die Entscheidung des Richters am Mainzer Amtsgericht vollkommen nachvollziehbar. Gerade ein Lehrer muss sich auch auf sozialen Netzwerken von seinen Schülern distanzieren, egal wie schwer es fällt. Alternativ sollte er vielleicht mit einem Wechsel in die Erwachsenenbildung liebäugeln.

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Joern Petersen Joern Petersen


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