Vertrauliche Geburt – ein neues Gesetz soll Babyklappen ablösen

Vertrauliche Geburt soll Babyklappen überflüssig machen

Vertrauliche Geburt soll Babyklappen überflüssig machen

Wir bei BabyCare möchten alle werdenden Mütter gesund und glücklich durch die Schwangerschaft begleiten und freuen uns über jeden neuen Erdenbürger. Leider ist es nicht selten der Fall, dass eine Schwangerschaft nicht nur ungeplant, sondern auch ungewollt ist. Die familiären oder finanziellen Gegebenheiten, der religiöse Hintergrund oder psychische Probleme lassen in manchen Fällen ein Kind oder gar eine Schwangerschaft nicht zu. Viele betroffene Frauen möchten ihr Kind trotz schwieriger Hintergründe und Lebensumstände nicht abtreiben, sondern dem Ungeborenen eine Chance auf Leben schenken.

Alternative für die Babyklappe

In solchen schwierigen Fällen standen den Betroffenen als einzige Alternative zu einer Abtreibung bisher nur Babyklappen zur Verfügung. Auch wenn diese Lösung den Frauen die Chance gab, keinen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, so hatte sie ebenfalls einen entscheidenden Nachteil. Einem an der Babyklappe abgegebenen Kind war und ist es nämlich nicht möglich, die Identität der leiblichen Mutter im Laufe seines Lebens in Erfahrung zu bringen. Die langjährige Suche nach einer Alternativlösung, welche das Recht des Kindes auf eigene Identität wahrnimmt, aber gleichzeitig der Mutter das Recht auf Anonymität nicht abspricht, mündete in dem neuen Gesetz zur vertraulichen Geburt. Dieses ist in Deutschland Anfang Mai 2014 in Kraft getreten und soll eine Alternative für die eigentlich gesetzeswidrige Babyklappe und für die Abtreibung darstellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Babyklappen abgeschafft werden – sie sollen dagegen nach 3 Jahren ab Inkrafttreten zusammen mit dem neuen Gesetz evaluiert werden.

Wie funktioniert die vertrauliche Geburt?

Nach einer psychischen Beratung der Schwangeren durch Berater, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden sind, kann sich die Frau für die vertrauliche Geburt entscheiden. Der Beraterin/dem Berater gegenüber verrät sie einmalig ihren Namen, ihr Geburtsdatum sowie ihre Adresse. Diese Daten werden verwendet, um einen Herkunftsnachweis zu erstellen, der in einem versiegelten Briefumschlag beim Bundesamt für Familie archiviert wird. Die Schwangere wählt ein Pseudonym für sich selbst sowie den Namen für das Kind aus; auch wird sie während der gesamten Schwangerschaft von den Beratern begleitet.

Die werdende Mutter braucht dann, wenn es soweit ist, für die Geburt keinen Personalausweis, keine Versichertenkarte und keinen Mutterpass. Bei Eintritt der Wehen kann sie ins Krankenhaus gehen, wo sie ihren Namen nicht nennen muss – sondern wo sie unter dem von sich ausgesuchten Pseudonym ihr Kind zur Welt bringen kann. Wie bei einer „normalen“ Geburt bringt die Schwangere unter Aufsicht von Ärzten und Hebammen ihr Kind zur Welt. Auch ein Kaiserschnitt ist möglich. Für die Geburt werden ihr keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. Nach der Geburt kann die Frau auch bei Bedarf bzw. nach eigenem Wunsch für ein paar Tage – weiterhin anonym – auf der Station bleiben. Ihr steht es aber auch frei, wenn medizinisch nichts dagegen spricht, die Klinik zu verlassen. Das Baby wird untersucht und erhält die gleiche ärztliche Betreuung wie andere Neugeborene. Des Weiteren wird es standesamtlich mit dem durch die Mutter gewählten Namen sowie deren Pseudonym ins Geburtenregister eingetragen. Wenn es dem Baby gesundheitlich gut geht, kommt es in die Obhut des Jugendamtes und kann zur Adoption freigegeben werden.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann dem Kind auf Wunsch Einsicht in die Daten der Mutter gewährt werden. Somit hat das Kind die Möglichkeit, mit 16 Jahren die Identität der Mutter zu erfahren. Jedoch kann die Frau unter besonderen Umständen ihre Anonymität auch dann weiterhin bewahren – dies wird jeweils individuell von dem Familiengericht entschieden.

Sollte die Frau nach der vertraulichen Geburt ihre Meinung ändern und ihr Kind behalten wollten, kann sie es unter der Voraussetzung tun, dass das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, und dass sie die notwendigen Angaben macht. Zeit dafür hat sie jedoch nur bis zum Adoptionsbeschluss.

Die vertrauliche Geburt ist somit eine Option, die ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Mutter und denen des Kindes anstrebt. Die Frau behält ihr Anspruch auf Anonymität, wodurch ihr in einer persönlichen Notsituation mehr Sicherheit geschenkt und somit eine Alternative zur Abtreibung geboten wird. Das Kind erhält eine Chance, an Wissen über seine Herkunft zu gelangen und so potentiell die eigene Identität festigen zu können. Natürlich wünschen wir uns, dass es viele glückliche und gewollte Schwangerschaften gibt. Wenn jedoch die Umstände dafür nicht gegeben sind, ist die vertrauliche Geburt eine Alternative zur Abtreibung oder zur Babyklappe.

Mehr Informationen zu diesem schwierigen Thema finden Sie hier.

 

Bild-Copyright©Keith Williamson/flickr


wallpaper-1019588
Wie laut wird eine Wärmepumpe?
wallpaper-1019588
[Comic] Something is killing the children [6]
wallpaper-1019588
Helck: Cover des ersten Volumes und Sammelschubers enthüllt
wallpaper-1019588
AKIBA PASS TV: Erste Simulcasts für Sommer 2024 angekündigt