„Vertrag kommt von Vertragen…“

Ausnahmsweise gibt es hier keinen Text, sondern den Verweis auf einen Artikel, der in einer Special Interest-Zeitschrift namens ACKERplus im Ulmer Verlag erschien. Darin habe ich mich mit einer rechtlichen Materie befasst, die komplex und folgenreich und oft genug auch von Juristen nicht immer in allen ihren Facetten zu verstehen ist, uns Menschen aber täglich durch das Leben begleitet. „Aufhänger“ ist im Beitrag der Kauf einer landwirtschaftlichen Maschine, doch kann die durch ein Auto, einen Computer oder auch nur fünf Brötchen (Semmeln, Schrippen etc.) ausgetauscht werden. Vielleicht lädt dieser Hintergrund ja auch Nichtlandwirte zum Lesen ein…


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