Rechtswirksame Kündigung durch GbR

Wieder einmal stand die BGB-Gesellschaft (auch: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR) beziehungsweise die Vertretungsbefugnisse einzelner Gesellschafter im Fokus. Ist im Grundstücksgeschäft sowie bei der Vertretung vor Gericht mittlerweile Klarheit geschaffen, befasste sich das Landesarbeitsgericht Hessen diesmal mit kündigungsrechtlichen Aspekten. Ein Arbeitnehmer kann gemäß Urteil (Az.: 16 Sa 35/11) eine Kündigung zurückweisen, wenn sie nicht von allen Gesellschaftern unterschrieben wurde. Auch die Tatsache, dass ein Gesellschafter zum allein Vertretungsberechtigten, namentlich zum geschäftsführenden Gesellschafter, benannt wurde, genügt den Anforderungen des Gerichts nicht. Dem Kündigungsschreiben, so die Richter, muss die entsprechende Vollmachtsurkunde als Beleg beigefügt werden.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Ab Hof: Pflanzentausch des Siedlervereins Lanzendorf 15.5.2026
wallpaper-1019588
Wie baue ich einen Schildkröten Sonnenplatz mit Versteck?
wallpaper-1019588
Warum ein Außengehege für Landschildkröten im Sommer wichtig ist
wallpaper-1019588
[Manga] Nana [3]