Seit 1. Januar 2012 unterliegen Teilnehmer aller dualen Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht in der Krankenkasse besteht während der gesamten Dauer des Studiums und damit sowohl während der Praxisphasen als auch während der theoretischen Studiensemester. Es besteht keine Übergangsregelung, auch eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.
Versicherungspflicht im Dualen Studium
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...