Veraltete Gesetze gegen das Leben

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Wann ist ein Mord ein Mord? Nicht jedes Beenden von Leben ist juristisch als Mord zu werten. Unser neuer Bundesjustizminister Heiko Maas hält die derzeitigen Tatbestandsmerkmale des Mordes für veraltet. Er möchte gerne modernere Gesetze, die nicht so viel Interpretations-Spielraum zulassen.

Für viele Menschen ist das Strafgesetzbuch schwer zu verstehen. Wie kann man einen Menschen töten, ohne Mörder zu sein. Besonders Angehörige von Opfern leiden aufgrund vieler Paragraphenplamperei in den Gerichtssälen,  wenn die Täter nur zu einigen Jahren Gefängnis verurteilt werden. Es gibt viele Beispiele, bei der man sich dieser Frage stellen muss. Ein praktischer Arzt erschlägt nach vierzig Jahren seine Frau, die ihm das Leben zur Hölle gemacht hat. Der Mann ist der treubrave Ehepartner, der noch nie wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgefallen war. Er leistete seiner Frau noch auf der Hochzeitsreise in Ägypten einen Schwur, dass er sie niemals verlassen würde. Dieser war ihm so heilig, dass er sich fast vierzig Jahre tyrannisieren ließ.  Irgendwann aber reichte es dem Arzt und erschlug mit einer Axt seine Frau in der Gartenlaube. Dabei wartete er auf den günstigsten Moment. Mord oder nicht..?

In Kaarst unweit von Düsseldorf geschah im Dezember 2013 eine weitere Bluttat. Ein junger Mann wurde erschlagen neben seinem Auto entdeckt und ein Monat später ging der Polizei der Cousin des Getöteten in die Falle. Dieser Mann sitzt nun wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. Die Hintergründe des Verbrechens liegen noch im Dunkeln, doch die Polizei geht von einer Affekt-Handlung aus. Auch hier kommt der Paragraph 211 nicht zum Tragen. Also kein Mord? Beide Fälle sind sehr unterschiedlich und doch wiederum nicht. Unser Bundesjustizminister empfindet die Tatbestandsmerkmale des Mordparagraphen für altertümlich. Mörder ist, wer aus Mordlust zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonstigen niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. So sieht es der Paragraph 211 StGB vor.

Ist es nicht gleich,  aus welchen Motiven einem Menschen das Leben genommen wird? Eine Unterscheidung ist doch unsinnig und überholt. Geht es nicht darum,  diese Täter für lange Zeit hinter Gitter zu bringen?  Leider spricht die Lebenswirklichkeit dagegen, die sehr vielschichtig ist und unterschiedliche Gründe aufzeigt. Trotzdem ist es notwendig, die heutige Fassung von 1941 zu überarbeiten.  Auch wenn ich nicht alle Täter gleichgesetzt über einen Strang ziehen möchte,  Mord ist noch immer Mord und es sollten nicht so viele Ausnahmen möglich sein.

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Joern Petersen Joern Petersen

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