Es ist selten, dass ich hier im Blog Privates kund gebe. Aber heute möchte ich darüber reden, dass mich das Urteil aus Karlsruhe sehr befriedigt.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag in einem Urteil die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern. Im Streitfall müsse künftig ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. (Quelle: Reuters)
Ich bin ein Betroffener der völlig davon abhängig ist, was die Kindesmutter im Sinne des so genannten Kindswohls entscheidet. Dabei werde ich nur nicht gefragt bei wichtigen Entscheidungen – wie zum Beispiel der nach der Schulwahl. Sondern im Gegenteil habe ich eher den Eindruck gewonnen, dass das Wohl meines Kindes hintenan zu stehen hat, wenn die Kindsmutter etwas entscheiden konnte, das meinen Intentionen entgegensteht. Also auf Kosten eben des hochgelobten Kindswohls mir einen auswischen wollte.
Und die bisherige Rechtsprechung gab diesem Verfahren recht. Auch die Jungendämter handeln so, wie es die Mutter vorgibt. Ich möchte darüber natürlich nicht im Einzelnen berichten; aber was ich in diesen Dingen erlebt habe sprengt den Rahmen des Begreifbaren. Da genügt es nicht, auf deutsche Behörden zu schimpfen oder auf einzelne MitarbeiterInnen in diesen. Das hat System.
Als unverheirateter Kindesvater sind die Rechte gleich Null.
In der oben bereits zitierten Mitteilung schreibt Reuters weiter:
Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar nicht in Frage, dass das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst der Mutter übertragen wird – auch wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat. Gegen das Grundgesetz verstoße jedoch der Automatismus der Entscheidungen zugunsten der Mutter: Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließe, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere. Dem Vater müsse deshalb die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, die das Wohl des Kindes mitberücksichtige.
Spannend für die Zukunft – auch für die meines Kindes – wird, ob und in welcher Art und Weise der Gesetzgeber dieses Urteil nun umsetzen wird. Denn so wenig wie uneheliche Kinder in das Denk-Konzept der C-Parteien passt, so wenig wird es passen, dass nun die Männer über das “Mutterglück” mit zu entscheiden haben. Denn es geht und ging nie nur um die Kinder.
Es geht um alte Machtstrukturen und ein völlig veraltetes Bild von Mann und Frau.
Es sind noch immer die “guten alten” Werte und Überlegungen von der Frau, die an den Kochtopf gehört und die Kinder hütet sowie dem Mann, dessen einzige Aufgabe darin besteht, das Geld heran zu schaffen.
Ich habe mich letztens mit einer guten Freundin darüber unterhalten. Diese ist alleinerziehend und hat vom Kindesvater nie auch nur einen Pfennig gesehen. Deshalb ist sie – und das ist mehr als verständlich – der Auffassung, dass es ein Unding ist, Vätern nun Mitspracherechte einzuräumen, wenn diese ihre Pflichten (und zwar die Unterhaltsverpflichtung) nicht erfüllen.
Das kann ich gut verstehen und akzeptieren. Vor einigen Jahren hat sie eine Studie erarbeitet, in der sie den Nachweis erbrachte, dass es viel mehr Väter gibt, die sich eben dieser Verpflichtung entziehen als Väter, die – wenn auch nicht unbedingt mit Jubel, so doch aber regelmäßig – dieser nachkommen.
Doch sollen allein aus diesem Grunde – der sicherlich stichhaltig ist – diejenigen Väter, die sich um ihre Söhne oder Töchter kümmern wollen, bestraft und ausgegrenzt werden?
Ich halte das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für einen Meilenstein der deutschen Rechtsprechung. Auch wenn ich vermutlich wenig davon mehr haben werde; mein Sohn wird in wenigen Jahren volljährig. Aber all die, die mein Schicksal teilen und deren Kinder noch jünger sind wünsche ich, dass sie diese Kämpfe, wie ich sie mit Mutter und Jugendamt austrug, nicht erleben müssen. Sondern frei und offen ihrem Kind in die Augen sehen können. Und zu den Entscheidungen stehen können, an denen sie dann beteiligt sind.
Nic
PS: es gibt dazu bereits viele Artikel im Netz, die Google-Suche ergab allein heute mehr als 100 Treffer. Wichtig ist meiner Meinung nach der in der Frankfurter Rundschau, der in wenigen Sätzen erklärt, wie Väter zu ihrem Recht kommen können.
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