„Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun endgültig rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt:
Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.“
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Quelle:
www.gesundheitlicheaufklaerung.de