Ursula von der Leyen und die Vetternwirtschaft

Ursula von der Leyen und die Vetternwirtschaft

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Wegen des Verdachtes der Auftragsvergabe unter Umgehung des Vergaberechts in Millionenhöhe und der Vetternwirtschaft durch die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wurde bereits im Sommer 2019 ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, doch wie sich nun heraus stellte, gibt es mangels Beweismittel nichts mehr zu ermitteln.

Da selbst die Mitglieder des deutschen Bundestages wissen, dass illegale Mauscheleien nicht schriftlich fixiert, sondern mündlich, oder telefonisch besprochen werden, wurde das Diensthandy der Frau von der Leyen von den MDB zum Beweismittel erklärt, weil die Damen und Herren davon überzeugt waren, dass sich auf dem Diensthandy Beweise dafür befinden, wie die krummen Geschäfte abgelaufen sind.

Die MdB hatten mit ihrer Vermutung anscheinend „voll ins Schwarze“ getroffen, denn als das Diensthandy dem Untersuchungsausschuss übergeben werden sollte, hatte es sich in Luft aufgelöst, oder präzise ausgedrückt, war es verschwunden und musste monatelang gesucht werden. Nachdem man es endlich gefunden hatte, konnte man es dem Untersuchungsausschuss jedoch immer noch nicht übergeben, weil der PIN gesperrt und Frau von der Leyen entweder nicht bereit, oder in der Lage war, sich an den PIN zu erinnern.

Vor wenigen Tagen informierte der Vice-Regierungsbeauftragte Markus Paulick die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in einer vertraulichen Sitzung darüber, dass der „böse“ Hersteller des Diensthandys das Handy genau zu dem Zeitpunkt (im August 2019) „sicherheitsgelöscht“ hatte, zu dem die Mitglieder des Bundestages das Handy zum Beweismittel erklärt hatten und die Daten dadurch leider unwiederbringlich verschwunden sind.

Einige Mitglieder des Untersuchungsausschusses bezeichneten selbiges zwar als „digitales Schreddern von Beweismitteln“ und als „unerlaubte Aktenvernichtung“, doch dadurch ändert sich nichts daran, dass die auf dem Diensthandy mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Beweise unwiederbringlich verschwunden waren und nun überlegt der Untersuchungsausschuss, ob man die EU Kommissionschefin eventuell als Zeugin vorlädt und wenn sie dann ihre Unschuld beteuert, (wovon ich felsenfest überzeugt bin) die illegalen Machenschaften auch nicht getätigt haben kann.


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