Urlaub für Mensch und Hund

Peter Kamp / pixelio.de

Soll der Vierbeiner mit auf die Reise kommen, so heißt es im Vorfeld recherchieren, denn nicht jeder Urlaubsort bietet auch die entsprechenden Voraussetzungen für den treuen Gefährten. Grundsätzlich eignen sich touristenreiche, aber dennoch natürlich belassene Regionen wie Südtirol allerdings sehr gut, um den Urlaub nicht nur für Herrchen oder Frauchen, sondern auch für den Hund

Soll der Vierbeiner mit auf die Reise kommen, so heißt es im Vorfeld recherchieren, denn nicht jeder Urlaubsort bietet auch die entsprechenden Voraussetzungen für den treuen Gefährten. Grundsätzlich eignen sich touristenreiche, aber dennoch natürlich belassene Regionen wie Südtirol allerdings sehr gut, um den Urlaub nicht nur für Herrchen oder Frauchen, sondern auch für den Hund spannend und unterhaltsam zu gestalten. Mit weitläufigen Grünflächen, idyllischen Wiesen und ruhigen, abgeschiedenen Tälern lädt die Region zum Erkunden ein und bietet so viel Platz, wie ein Hund sich nur erträumen kann. Störender Verkehr kann hier getrost vergessen werden, stattdessen eignen sich die angrenzenden Wälder ideal für ausgedehnte Spaziergänge voller neuer Eindrücke und Erfahrungen. Auch Wandern oder sogar Winterwandern ist eine ideale Aktivität für den nächsten Hundeurlaub – für die Unterbringung eignen sich insbesondere  Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die direkt in der Natur gelegen ideale Bedingungen bieten.

Peter Kamp  / pixelio.de

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Planung ist alles

Wer mit Hund oder wahlweise auch Frettchen oder Katze in allgemein Südtirol einreisen möchte, muss sich im Vorfeld entsprechende Gedanken über den korrekt ausgefüllten EU-Heimtierpass machen, denn ohne diesen läuft im Prinzip nichts. Erhältlich ist er beim Tierarzt, der auch beim Ausfüllen oder Fragen weiterhelfen kann. Weiterhin muss der vierbeinige Begleiter über einen Mikrochip oder eine Tätowierung verfügen, damit er identifiziert und im Notfall schnell wiedergefunden werden kann. Pflicht ist darüber hinaus auch eine Tollwut-Schutzimpfung, die mindestens drei Wochen zurückliegen sollte, aber nicht älter als ein Jahr sein darf.

Dieter Schütz  / pixelio.de

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Dementsprechend sollten Hundebesitzer sich auch mit den individuellen Richtlinien des Landes bezüglich der Hundehaltung vertraut machen. Für Italien gilt beispielsweise eine Leinenpflicht, ebenso herrscht eine erweiterte Maulkorbpflicht. Damit ist im Grunde gemeint, dass Hunde zwar nicht durchgehend und ausschließlich einen Maulkorb tragen müssen, dieser aber für den Fall der Fälle stets griffbereit und demnach also beim Ausführen des Hundes mitgenommen werden muss. Ebenso sind Hundehalter genauso wie in Deutschland dazu verpflichtet, den Kot ihres Tieres zu entfernen und zu entsorgen.

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Artikelbild: Peter Kamp / pixelio.de


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