Unfeine Wünsche zum Wochenende

Sozialverträgliche Umgangsformen sowie einen gewissen Respekt Kollegen und Vorgesetzten sowie Geschäftspartnern seines Arbeitgebers sollte man von einem Arbeitnehmer unabhängig von dessen Bildungsstand und Stellung im Betrieb erwarten können. Dazu ist er allein aufgrund der nebenvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme angehalten. Er verstößt dagegen nicht nur, wenn er konkret im Sinne des Strafrechts beleidigend wird, sondern auch, wenn er seinem Meister „ein beschissenes Wochenende“ oder „ein Scheißwochenende“ wünscht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt aus diesem Grunde eine Abmahnung für gerechtfertigt (Az.: 3 Sa 150/11).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Triathlon Wettkampf: Mit diesen 5 Tipps sparst Du wichtige Sekunden!
wallpaper-1019588
Der Ergometer-Test im Profifußball: Wie Bundesligateams die Leistungsfähigkeit ihrer Spieler messen
wallpaper-1019588
So bringst du deinen Garten dieses Jahr richtig auf ein neues Level
wallpaper-1019588
Spargel: neue Kreationen der saisonalen Delikatesse im Frühling