Unfeine Wünsche zum Wochenende

Sozialverträgliche Umgangsformen sowie einen gewissen Respekt Kollegen und Vorgesetzten sowie Geschäftspartnern seines Arbeitgebers sollte man von einem Arbeitnehmer unabhängig von dessen Bildungsstand und Stellung im Betrieb erwarten können. Dazu ist er allein aufgrund der nebenvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme angehalten. Er verstößt dagegen nicht nur, wenn er konkret im Sinne des Strafrechts beleidigend wird, sondern auch, wenn er seinem Meister „ein beschissenes Wochenende“ oder „ein Scheißwochenende“ wünscht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt aus diesem Grunde eine Abmahnung für gerechtfertigt (Az.: 3 Sa 150/11).


wallpaper-1019588
Digitalnomaden an der Algarve – wie Handelsroboter und Kryptowährungen durch Automation große Effizienzsteigerung generieren
wallpaper-1019588
altraverse stellt Shojo-Titel für Herbst 2024 vor
wallpaper-1019588
Ninja to Koroshiya no Futarigurashi: Manga erhält eine Anime-Adaption
wallpaper-1019588
[Manga] H.P. Lovecrafts Der leuchtende Trapezoeder