Der Flug
Einen Flug zu buchen geht heutzutage, dank den diversen Internetplattformen, die dir netterweise immer die günstigsten Flüge heraussuchen, recht schnell. Wir haben unseren Flug schon recht bald gebucht, da wir zur Weihnachtszeit fliegen und man da, nennen wir es so, die Deppensteuer zahlt. Deswegen haben wir uns bereits schon Ende Jänner daran gemacht, einen günstigen Flug zu suchen und dann auch relativ schnell einen Flug gefunden, bei dem die Flugzeiten und natürlich der Preis gepasst hat. Dass es sich dabei um keinen Direktflug handelt könnt ihr euch sicher denken. Sowohl beim Hinflug, als auch beim Rückflug haben wir einen Zwischenstopp, aber wir hatten ehrlich gesagt sowieso nie einen Gedanken daran verschwendet, dass wir einen preiswerten Direktflug zu dieser Reisezeit finden würden. Alles schön und gut. Wir haben uns tierisch gefreut, dass wir einen wesentlichen Schritt bei unserer Reiseplanung geschafft haben. Dass uns ein Anschlussflug bei der Hinreise ein paar Monate später einfach so von der Fluglinie storniert wird, konnten wir zu diesem Zeitpunkt nicht wissen. Denn ein halbes Jahr später, also im August, wurde uns vom Onlinereiseveranstalter, über den wir unsere Flüge gebucht hatten, mitgeteilt, dass die Fluglinie einen Flug storniert hat und sie uns die Teilrückerstattung dieses stornierten Fluges anbieten können. Ihr könnt euch vorstellen, wie mein Herz in die Hose gerutscht ist, als ich das gelesen habe. Wir haben dann gleich nachgesehen, wieviel ein Anschlussflug kosten würde, wenn wir ihn einfach so einzeln noch dazu buchen. Uns sind gleich einmal die Augen rausgefallen, als wir sahen, dass der einzelne Flug genauso viel kosten würde wie unser ganze Flugreiseroute hin- und retour. Ok. Das konnte wohl nicht im ernst sein. Und dann ging der Telefonier- und Briefeschreibmarathon los. Während ich die Fluggesellschaft angerufen habe, um eine Bestätigung und vor allem Grund zu erfahren haben wir mit der Rechtsabteilung des konsumentenschutz telefoniert und parallel dazu mit unserer Reiserücktrittsversicherung. Mit den Informationen die wir erfahren haben, haben wir uns nun ans Briefschreiben gemacht. Neben einem "noch" sehr netten Brief an den Onlinereiseplattform, in dem wir ihn darüber aufgeklärt haben, dass wir das Recht auf volle Rückerstattung des Flugpreises haben, da der Vertrag seitens ihm nicht eingehalten wird, haben wir die Sachlage schriftlich an unsere Versicherung geschrieben und zusätzlich einen Brief an VISA. Ein paar Tage später wurde uns die volle Rückerstattung seitens dem Onlinereiseveranstalter zugesagt, allerdings kann die Rückestattung des Geldes bis zu 60 Tage dauern. Hallo? Was dauert denn bei einer Überweisung bitte 60 Tage? Gut, wir hatten eh keine andere Wahl und müssen uns nach wie vor gedulden. Zumindest ein kleiner Erfolg dachten wir.
Nun saßen wir aber ohne Flug da. Hotel und diverse andere Sachen hatten wir bereits gebucht und bezahlt. Jetzt waren wir quasi wieder am Anfang und mussten uns schnellstmöglich einen neuen Flug suchen. Das ging dann Gott sei Dank recht schnell und haben auch einen Flug mit super Flugzeiten gefunden. Diesmal jeweils mit einem Zwischenstopp in Paris. Mit Paris hatten wir bereits Glück - hoffentlich bringt es uns das auch diesmal, wenn auch nur als Zwischenlandung. Dass wir die besagte Fluglinie sowie die Onlineplattform gemieden haben, war wohl klar und, dass wir den unschlagbaren Preis von unserem ersten Flug nicht mehr bekommen haben das könnt ihr euch auch sicher denken. Aber unser jetziger - klopf auf Holz, das es diesmal problemlos bleibt - hat uns nicht wesentlich mehr gekostet.
Im nächsten Teil erzähl ich euch über das Hotel.