Tipps zur Denunziation; so erkennt man „Rechtsextreme“…

Tipps zur Denunziation; so erkennt man „Rechtsextreme“…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Der Verfassungsschutz hat extra eine Telefonseelsorge eingerichtet, bei der sich Bürgerinnen und Bürger melden sollen, wenn sich unter ihren Verwandten, Freunden und Bekannten, oder auch unter Arbeitskollegen und Sportkameraden Personen befinden, die zu den Rechtsextremen gehören und auch die Regierung unternimmt alles, um Rechtsextreme zu ermitteln und damit Sie sich an der staatlich verordneten Denunziation beteiligen können, hier ein paar Tipps.

Vorsicht ist bereits geboten, wenn Ihre Eltern und Großeltern die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und Ihnen weder die arabische, noch syrische, türkische, libanesische, oder afghanische Sprache und auch kein Kisuaheli beigebracht, sondern gezwungen haben, ebenfalls Deutsch zu reden und zu schreiben, obwohl es in Deutschland inzwischen diverse Möglichkeiten gibt, die aktuellen Sprachen des deutschen Volkes zu erlernen. Rein vorsorglich sollten Sie deshalb beim Verfassungsschutz anrufen und die Beschützer unserer nicht vorhandenen Verfassung darüber informieren, dass sich in ihrer unmittelbaren Umgebung möglicherweise ein paar rechtsradikale Subjekte aufhalten.

Wenn Verwandte, oder Bekannte einer beruflichen Tätigkeit nachgehen ist das ebenfalls verdächtig, sofern es sich nicht um Rentner, oder Pensionäre handelt, weil es seit 2015 in Deutschland nicht mehr üblich ist, seinen Lebensunterhalt durch Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit zu bestreiten, sofern es sich bei den Verwandten und Bekannten um Politiker, Beamte oder Bürokraten im öffentlichen Dienst handelt, ist kein telefonischer Hinweis auf diese Personen notwendig, weil ihre Tätigkeit entweder direkt, oder indirekt mit der Ermittlung und Verfolgung rechtsradikaler Subjekte verbunden ist.

Falls Ihnen bekannt ist, dass ihre Verwandten und Bekannten regelmäßig Steuern zahlen, besteht gleichfalls keine Notwendigkeit, sie beim Verfassungsschutz zu denunzieren, weil sie zu einer Minderheit gehören, die staatlich geduldet wird und wenn Sie selbst einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen und kein Mitglied, Wähler, oder Sympathisant der AfD sind, können Sie auf eine Selbstanzeige verzichten.

Da es sich bei den vorgenannten Personengruppen generell um rechtsextreme Volksschädlinge handelt, sollten Sie die betreffenden Personen erst vollumfänglich ausspionieren, bevor sie das Pack beim Verfassungsschutz denunzieren.


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