Tarifliche Mindestlöhne müssen für Zeitarbeiter gelten

Für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit plädiert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke in einem Beitrag für das Hamburger Abendblatt (26. November). Im Arbeitnehmerentsendegesetz muss darüber hinaus geregelt werden, dass für Zeitarbeiter tariflich vereinbarte Mindestlöhne Geltung haben, so die Forderung des Handwerks.

"Das Handwerk sieht die Notwendigkeit, den missbräuchlichen Einsatz von Zeitarbeit zu verhindern. Dazu bedarf es nicht nur der Einführung eines Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche.

Erforderlich ist darüber hinaus eine Klarstellung im Arbeitnehmerentsendegesetz, die ein Unterlaufen von bestehenden Branchenmindestlöhnen durch Zeitarbeitnehmer unterbindet. Wenn Zeitarbeitnehmer Tätigkeiten in Branchen mit einem tariflichen Mindestlohn erbringen, dann müssen diese tariflichen Löhne Bestand haben und dürfen nicht unterlaufen werden. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Maler und Lackierer, der Gebäudereiniger und der Textilreiniger, die alle einen solchen tariflichen Mindestlohn vereinbart haben."


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