VDS fordert Landesregierungen zur Ablehnung des HAFGesetzesentwurfs der Bundesregierung auf

Der VDS und seine Landesverbände haben in einem aktuellen Brief die Landesregierungen aufgefordert, im Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Abwicklung des Holzabsatzfonds zu widersprechen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es u.a., die verbliebenen Restgelder (rund 2,8 Mio. €) dem Bundeshaushalt zuzuführen. Damit ist zu befürchten, dass die Restgelder zur Schuldentilgung des Bundes herangezogen werden, anstatt die gemeinsam durch Forstwirtschaft und Holzindustrie geleisteten Zahlungen sinnvoll für die Branche einzusetzen. Durch die Initiative des VDS und seiner Landesverbände soll auf eine branchendienliche Lösung hingewirkt werden. Der VDS verweist hierbei auf die Möglichkeit des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen.

„Ich bin überzeugt, dass auch die Forstbetriebe der Länder die Initiative unseres Branchenverbandes unterstützen, da auch diese vermeiden wollen, dass die vom Waldbesitz geleisteten Zahlungen zum Abbau der Schuldenlast des Bundes aufgewendet werden“, so der Vorsitzende Müller-Gei.

Weiterhin teilt der VDS mit, dass er derzeit in Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und Holzbau Deutschland/ BDZ steht, um tragfähige Grundlagen für die Konstitution einer Nachfolgeorganisation des Holzabsatzfonds zu schaffen und die Zukunft Holz GmbH zu stärken. Verbandsvorsitzender Müller-Gei fordert die Bundesländer jetzt auf, sich für eine sinnvolle Verwendung der restlichen Finanzmittel zugunsten der Forst- und Holzindustrie einzusetzen – letztlich auch aus eigenem Interesse.

„Gerade im Hinblick auf das bevorstehende „Internationale Jahr der Wälder“ und die Werbung für heimisches Holz und Holzprodukte ist die zweckdienliche Verwendung verbliebener Restmittel für die Forst- und Holzindustrie sicherlich das richtige Zeichen“, so Müller-Gei.


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