Stuttgart 21: UNION und FDP uneinsichtig

Weder im Landtag von Baden Württemberg noch im Bundestag konnten die Regierungsfraktionen durch demokratische Substanz überzeugen. Die an und für sich klar rechtswidrigen Übergriffe der Polizei gegen Kinder und Erwachsene  – mit vielen Verletzungen bis hin zum Augenlicht - wurden durch UNION und FDP verbal zugedeckt. Demokratie sieht anders aus!

Es scheint nicht mehr zum Rechtsstaatsverständnis zu gehören, dass klar erkennbare Übergriffe der Polizei auch als solche benannt und eingeräumt werden. CDU und FDP in BW befinden sich insoweit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Es ist jedenfalls nicht die Aufgabe von Regierungen und Regierungsfraktionen, begangenes UNRECHT schönzureden oder die daraus zu ziehenden Konsequenzen zu unterdrücken. Dadurch entsteht neues Unrecht.

Die BÜRGER in BW und darüber hinaus konnten heute lernen, dass CDU, CSU und FDP sich “bedingungslos” vor die polizeilichen Übergriffe stellen. Das Motiv liegt auf der Hand, da möglicherweise die Landesregierung in BW das harte Durchgreifen der Polizei nahegelegt hatte!!! Jetzt will man auch aus wahltaktischen Gründen jede Beteiligung an den provozierten Rechtsbrüchen der Polizei bestreiten.

Diese undemokratische Verhaltensweise ist nicht neu. Andererseits erweist sich, dass die Deutung der BÜRGER, die den Regierenden Schimpfworte wie “Lügenpack” entgegengehalten hatten, durchaus die Wahrheit getroffen hatte. Denn die Regierenden und Abgeordneten der Regierungsparteien leugnen fortgesetzt den unverhältnismäßigen Einsatz der Polizei, obwohl die rechtswidrigen Übergriffe – z.B. bei YouTube – dokumentiert sind!

Der klare RECHTSBRUCH der POLIZEI ergibt sich bereits aus der “genehmigten” Demonstration der KINDER/SCHÜLER und ihrer Anwesenheit im unmittelbaren Bereich der Wasserwerfer. Es braucht kein tiefschürfendes juristisches Wissen um zu erkennen, dass der gezielte Einsatz von WASSER unter Hochdruck (20 bar) sowie das Sprühen von Pfefferspray unmittelbar in Augenhöhe unter Inkaufnahme erheblicher Augenverletzungen bis hin zur Zerstörung des Augenlichtes als klar rechtswidrig einzuordnen ist. Das gilt umso mehr, wenn KINDER unmittelbar betroffen sein könnten. Die gezielte dauerhafte körperliche Beschädigung von Demonstranten ist weder Einsatzzweck noch eine erlaubte Handlung, sofern nicht das Leben und die Gesundheit der Polizeibeamten unmittelbar und unvermeidbar ansonsten bedroht wäre.

Dass jetzt sogar ELTERN und LEHRER von der Landesregierung durch Einsatz der Behörden bedroht werden, weil die Verantwortung von den TÄTERN aus Politik und Polizei abgewälzt werden soll, wirkt wie ein schlimmes Bubenstück.

Alleine diese Strategie von UNION und FDP zeigt, dass beide Parteien das RECHT und die Behörden missbräuchlich einsetzen wollen. Das bezeichne ich als faschistoide Tendenz, weil sich Polizei, Staatsanwaltschaften und andere Behörden von der Legislative bündeln und missbrauchen lassen.

CDU und FDP haben m.E. die obrigkeitstypischen Denkhaltungen der 30er und 40er Jahre verinnerlicht. Der BÜRGER soll nach dem Willen der Partei-Oligarchen funktionieren. Und wenn er nicht folgsam ist oder gar widerspenstig ist, weil er eine andere Meinung zum Ausdruck bringt, dann saust der Polizeiknüppel und die Verfolgung durch Behörden!!!

Auch das “parlamentarische Verhalten” der Regierungsfraktionen war erkennbar faschistoid geprägt, weil trotz unübersehbarer Rechtsverletzungen die POLIZEI geschützt werden sollte und die POLIZEI ihrerseits ein Forum erhielt, um die Rechtsbrüche zu verdecken. Die Demonstranten bzw. deren Vertreter wurden nicht angehört; nur die gewollte INTERPRETATION der Ereignisse sollte medienwirksam der Öffentlichkeit verkündet werden. Das erinnert an die Methoden der 30er und 40er Jahre.

Fraglich ist, ob UNION und FDP diese faschistoide “Erbschaft” bewusst erhalten haben und weiter ausüben (wollen), oder ob aus einem falschen Verständnis von Obrigkeit und Regierungsverhalten und Rechtsstaatlichkeit es an demokratischer Substanz mangelt?

Wie häufig, dürfte beides zutreffen (Stichworte: Roland Koch und die Forderung, Kinder unter 14 Jahren ins Gefängnis zu stecken; die Nähe von MP Oettinger zum “Studienkreis Weikersheim”).

Im Bundestag wurde heute deutlich, dass die Regierungsparteien der Opposition wesentliche Entscheidungsunterlagen vorenthalten hatte!

Auch aus dieser Sicht braucht es die Möglichkeit der Volksabstimmung, damit letztlich der SOUVERÄN das undemokratische Verhalten bei wesentlichen Entscheidungen korrigieren kann, weil ansonsten die Opposition überstimmt werden könnte. Denn wer der Opposition, wie übrigens auch bei den “Banken-Rettungspaketen” wesentliche Unterlagen vorenthält, der wird auch ex post das undemokratische Regierungsverhalten mehrheitlich absegnen.

Es würde sogar dadurch die parlamentarische Demokratie und mithin der Entscheidungsprozess sowie die Ausschussarbeit verbessert, weil die Regierungsparteien damit rechnen müssten, dass der Souverän bei “undemokratischer Verhaltensweise” korrigierend eingreifen könnte!!!

Insofern könnte Stuttgart 21 bzw. der vor dem BVerfG durchzusetzende Volksentscheid eine zu begrüßende Fortentwicklung der Demokratie sein. Denn von da an dürfte mehr WAHRHEIT und VOLLSTÄNDIGKEIT und REDLICHKEIT in die parlamentarischen Entscheidungsprozesse einfließen.

Der BÜRGER sollte sich aufmachen, den Parlamentariern Demokratie beizubringen.

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