Streit um die Tafel in Essen

An und für sich hätte der Bürger erwarten dürfen, dass etwas mehr Transparenz in die Fragestellung hineingebracht wird, warum so viele Menschen die Tafeln aufsuchen. Alexander Kähler (Phoenix) hatte am 01. März 2018 eine Sendung mit folgendem Titel moderiert:

phoenix Runde: „Streit um die Tafel – Ist nicht genug für alle da?“

Dem Kenner fällt auf, dass bereits die Überschrift von wenig Sachkunde zeugte, anscheinend die ESSENER TAFEL, die vorübergehend Migranten abwies, ein schlechtes Zeugnis ausstellen wollte. Die Grundrichtung der ARD-Sender, die deutsche Identität in Frage zu stellen, die intendierte Emotionalisierung des Themas, war unüberhörbar.

Und dies vor dem Hintergrund der tagelangen Diskussion, die in Deutschland und darüber hinaus tagein und tagaus geführt wurde, gepaart mit Rassismusvorwürfen bis hin zum Schwingen der inzwischen allseits bekannten Nazi- und Rassismus-Keule.

Das Ziel der gezielten und beabsichtigten Massenbeeinflussung sollte den Bürgern in Deutschland und Europa klar sein. Es geht um die Nutzung dieses Themas, um jegliches Aufrechterhalten eines Nationalstolzes, eines Nationalbewusstseins möglichst in den Köpfen der Menschen zu ersticken. Dabei wirken die Anwürfe wie Populist, Rechtsaußen, Rechtsextremer, Fremdenfeind, Rassist, Nazi und Antisemit als tabuisierende DENKBLOCKADEN, das BÖSE schlechthin, mit denen der „Normalmensch“ nichts zu tun haben will. Da NIEMAND so beschimpft werden will, gar als Ausländerfeind bezichtigt werden will, wirkt sich der manipulative Kampf gegen die deutsche Identität fatal aus, weil dann „indirekt“ das Deutschsein, die eigene kulturelle und historische Identität, einmal mehr mit dem tabuisierenden Begriff BÖSE in die Köpfe eingepflanzt wird. Und die „Kopfpolitiker“ wissen genau was die ELITEN in Deutschland und in der westlichen Welt wollen, den folgsamen Deutschen, der psychologisiert freiwillig seine eigene Identität ablegt und dem Verlangen der Eliten nach dem EU-Einheitsstaat nichts entgegensetzt.

Dass es für den Normalbürger nicht einfach ist, solche Absichten zu durchschauen, ist zunächst nicht zu kritisieren. Wer sich nicht mit der Wirkungsweise der Massenpsychologie beschäftigt hatte, die Wirkungen auf das „eigene (?)“ Denken, der wird nach erfolgreicher Indoktrination leicht glauben, dass der Nationalstaat etwas BÖSES ist oder überwunden werden muss, wie es vor Jahren bereits Wolfgang Schäuble (CDU) forderte. Deshalb die vielen Attacken gegen die ESSENER TAFEL aus dem medialen und politischen Umfeld, mit wenigen Ausnahmen.

Die Stigmatisierung alles NATIONALEN als BÖSE soll dazu führen, den im Kern angestrebten totalitären EU-Einheitsstaat in absehbarer Zeit Willkommen zu heißen. Viele Bürger hatten sogar bis heute nicht verstanden, dass die bisherige EU-Organisation der überwundenen Herrschaftsstruktur der einstigen Sowjetunion nachgebildet wurde! Und die hatte mit DEMOKRATIE wenig zu tun. Der Staatsrechtler Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider bezeichnete bereits die derzeitige Organisation der EU (derzeit auf der Basis loser Vertragsbündnisse) als despotisch. Und der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und Bundespräsident, Prof. Dr. jur. Dr. hc. Roman Herzog (CDU) bezeichnete die EU als undemokratisch. Juristen wie der Staatsrechtler Roman Herzog, die immer vorsichtig und sorgfältig formulieren, attestieren bereits der bisherigen Organisation der EU die fehlende Demokratie.

Jetzt gilt es, den Bürgern die nationale Gebundenheit auszutreiben, das Festhalten an der eigenen Kultur, gar der Kenntnis davon, dass nach bestehendem Völkerrecht jedes Volk das RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG hat.

Angesichts der Bedeutung des Themas ESSENER TAFEL erscheint es hilfreich, einmal auf Wikipedia zurückzugreifen:

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.[1]

Heute wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker allgemein als gewohnheitsrechtlich geltende Norm des Völkerrechtes anerkannt. Sein Rechtscharakter wird außerdem durch Artikel 1 Ziffer 2 der UN-Charta, durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR), beide vom 19. Dezember 1966, völkervertragsrechtlich anerkannt. Damit gilt es universell.

Politisch beabsichtigt ist, die Wahrnehmung des vorgenannten Selbstbestimmungsrechtes zu unterlaufen, gar nicht erst das VOLK über die Fortentwicklung der EU zu einem EU-Einheitsstaat abstimmen zu lassen!

Damit wird transparent, was die folgsamen MEDIEN seit Jahren versuchen, nämlich mit der ständigen „Erinnerungskultur“, der Stigmatisierung bzw. Verteufelung von allem, was auch nur ansatzweise nach deutscher Identität aussehen könnte, den Herkunfts-Deutschen das Festhalten an ihrer eigenen Identität auszutreiben.

Aber bei dem Vorstand der Tafel in Essen hatten sich die Meinungsmacher  bisher die Zähne ausgebissen, obwohl sich sogar die Bundeskanzlerin zu Wort meldete:

„Bedürftigkeit ist Bedürftigkeit und dafür ist nicht die Staatsangehörigkeit die Richtschnur“

Sie wählte (beabsichtigt – unbeabsichtigt) den Begriff Bedürftigkeit, der im Sozialrecht verankert ist. Aber hier geht es NICHT um Bedürftigkeit, sondern um die NOT der Menschen, die die TAFEL aufsuchen, obwohl die meisten von ihnen erst einmal überwinden müssen, dass es sich um die unterste Stufe der Armut handelt, vergleichbar mit BETTELN.

Dass der STAAT das EXISTENZMINIMUM sicherzustellen hat, wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) herausstellte, sollte eigentlich der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekannt sein. Der 1. Leitsatz diese Urteils lautet wie folgt:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Und da liegt des „Pudels Kern“ (Goethes FAUST): Der Staat hat das EXISTENZMINIMUM zu gewährleisten! Da bleibt dann die Frage, warum überhaupt noch TAFELN benötigt werden und warum auch für MIGRANTEN die staatlichen Leistungen nicht ausreichen?

Jetzt wird es interessant und entlarvend. Viele Obdachlose und Armutsrentner erhalten entweder keine Leistungen, weil sie nicht in der Lage sind oder den Willen und die Kraft aufbringen, die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, weil sie sich schämen, von staatlichen Leistungen nicht abhängig sein wollen oder die Auflage der Erreichbarkeit (Obdachlose, Meldestelle für Post) nicht gegeben ist.

Bei den neuen Migranten sieht das etwas anders aus. Nicht wenige Migranten schicken die erhaltenen Sozialleistungen (Geld) in ihre Heimat, um die eigene Familie zu unterstützen. Es gibt aber auch Migranten, die wollen schlicht das GELD für andere Zwecke ausgeben und deshalb ihre Ernährung (teilweise) durch die freiwilligen Spenden über die TAFEL sicherstellen. Es soll aber auch Migranten geben, die die Nahrungsmittel beispielsweise in Sammelstellen oder sonstwo VERKAUFEN.

Und dann sind da noch die Alleinerziehenden, die im Sozialrecht (SGB II / XII) schon deshalb diskriminiert werden, weil das KINDERGELD von den Sozialleistungen abgezogen wird und für die KINDER selbst sich die Bundesregierungen bisher geweigert hatten, das notwendige Existenzminimum nach Altersstufen separat zu berechnen. Völlig unzureichend wird der Regelsatz für Kinder nach Altersstufen platt und unzureichend prozentual abgeleitet, auch weil offensichtlich zu Lasten der Kinder gespart werden soll.

Der bewusst niedrig gehaltene Regelsatz ist bekanntlich völlig unzureichend; selbst der ehemaligen Generalsekretär des Deutschen Caritas-Verbandes, Prof. Georg Cremer stellte gestern bei PHOENIX fest, dass nach Berechnungen des Verbandes und anderer Experten der Regelsatz um 60 Euro zu niedrig bemessen sei! Ob das ausreicht, auch beispielsweise angesichts der seit Jahren ansteigenden Strompreise, die im SGB II – Regelwerk nur unzureichend berücksichtigt sind, auch weil die Bedürftigen sich nur „alte Elektrogeräte“ leisten können und vielfach die Wohnungen noch mit stromfressenden Durchlauferhitzern ausgestattet sind, wird von einigen Fachleuten bestritten. Insbesondere Alleinerziehende haben mit den völlig unzureichenden Regelsätzen für Kinder und dem Quasi-Entzug des Kindergeldes (Abzug vom Regelbedarf nach Sozialrecht) zu kämpfen. Alleinerziehende sind nicht selten gezwungen, die „ungeliebte Tafel“ mit innerlicher Beschämung aufzusuchen und fürchten sich davor, dass sie von Nachbarn oder Bekannten dort in der Schlange oder vor der Lebensmittelausgabe entdeckt werden. Das gilt insbesondere für Jüngere.

Jeder dürfte nachvollziehen was es bedeutet, wenn Kinder im schulpflichtigen Alter die TAFELN aus der Not geboren mit ihren Eltern oder dem/der Alleinerziehenden aufsuchen müssen, weil es hinten und vorne nicht reicht. Die bedrückenden Erlebnisse dürften ein Leben lang unvergessen bleiben. Die zufällige Entdeckung kann im weiteren sozialen Umfeld (Schule, Kindergarten, Bekannte, Freunde aus der Nachbarschaft, ..) folgenreich sein (z.B. Ausgrenzung).

Vor diesem skizzierten Hintergrund ist das Verhalten der ESSENER TAFEL zu beurteilen. Die ESSENER TAFEL hatte festgestellt, dass die nach deren Auffassung wirklich Bedürftigen, nämlich die Armutsrentner, die Alleinerziehenden und Obdachlosen durch die Flut und ansteigenden, zum Teil aggressiven Präsenz und Überrepräsentation von Migranten in der TAFEL selbst ins Abseits gedrängt werden. Knapp 75 % der freiwilligen Leistungen wurden bereits an Migranten ausgegeben, während die bisherigen deutschen Hilfesuchenden keine Chance mehr hatten bzw. sich der spürbaren Aggression nicht mehr aus Angst oder Enttäuschung aussetzen wollten.

Dass dann die ESSENER TAFEL beschlossen hatte, dieses Missverhältnis wieder zum Ausgleich zu bringen, ohne selbstredend die Absicht zu haben, vorhandene und bereits laufend versorgte Migranten auszuschließen, wie es von der Politik und den Medien durch geschickte, diskriminierende Wortwahl „indirekt“ nahegelegt wurde (s.o.), ist an und für sich eine Selbstverständlichkeit!

Aber der Politiker- und Medien-Mob keulte mit Begriffen wie Nazis, Ausländerfeindlichkeit und ähnlichen üblen Beschimpfungen aus den oben dargelegten Gründen, die deutsche Identität weiter zu beschädigen. Die Herkunfts-Deutschen dürfen sich nicht auf die BENACHTEILIGUNG berufen, oder gar sich vor Aggression oder gewalttäiger Verdrängung wehren, wie es der Vorstand der ESSENER TAFEL in seiner Beschlusslage im Ergebnis zum Ausdruck brachte. Die beabsichtigte Wiederherstellung der AUSGEWOGENHEIT wurde als Diskriminierung der Migranten und als Ausländerfeindlichkeit absichtsvoll dargestellt, auch von der Bundeskanzlerin. Ein Skandal!

Dass sich der BUNDESVERBAND der TAFELN beredt auf die Seite der Antideutschen stellte, wundert nicht weiter. Die Psychologie, zum vermeintlichen „Meinungs-Sieger“ zu gehören bzw. gehören zu wollen und alles ungeprüft zu übernehmen, weil die „abgehobenen Eliten“ ja RECHT haben MÜSSEN, deutet auf die persönliche und politische Dekadenz abgehobener Eliten hin. Da kann dann darauf verzichtet werden, den tatsächlichen Sachverhalt objektiv und willkürfrei zu prüfen. Schnell nachgeschoben wurde dann ein „Runder Tisch„, damit die ELITEN Recht behalten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Abgehobenen ganz andere Absichten hatten, wie oben dargelegt. Nur Wolfgang Bosbach (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU) mochten als Politiker mit Bekannheitsgrad dem Unsinn der Bundeskanzlerin und ihrer willigen Helfer aus der Medienwelt nicht zustimmen. Immerhin.

Es bleibt festzuhalten, dass die PHOENIX-Sendung zur ESSENER TAFEL auch den Versuch startete, den Vorstand der ESSENER TAFEL als SCHULDIGEN mit diskriminierenden rassistischen Absichten darzustellen.

Das ist nach schneller Klarstellung der Gründerin und Vorsitzenden der Berliner Tafel e.V. dann in ihrem zweiten Redebeitrag gescheitert, weil die Sozialleistungen für Bedürftige als staatliche Leistungen nach dem Grundgesetz mit dem subsidiären Rechtsrahmen (SGB) zu verorten sind, und die freiwilligen Leistungen der TAFELN in Deutschland, basierend auf SPENDEN von Unternehmen und Bürgern, allenfalls als Hilfe für wirklich NOTLEIDENDE, damit diese nicht verhungern müssen oder gesundheitliche Schäden durch Hunger davontragen, zu verstehen ist.

Die NOT mit ganz anderen Absichten zu verdrängen, beispielsweise um die Familien in Syrien, dem Irak und sonstwo zu versorgen oder gar umsonst erhaltene Lebensmittel wieder zu verkaufen, kann und darf der Vorstand der ESSENER TAFEL zurückweisen.

Wenn die (geschäftsführende) Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) der Auffassung ist, dass die Migranten ihre Familien in ihrem Heimatland mit Hilfe der Sozialleistungen mit versorgen müssen, dann wäre der REGELBEDARF entsprechend anzupassen! Das würde aber die finanziellen Möglichkeiten des Staates überfordern bzw. die zu klärende Frage aufwerfen, ob die Beseitigung der Bedürftigkeit im Heimatland lebender Familien von Asylsuchenden bzw. Migranten schlechthin Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland sein kann. Es liegt nahe, dass jedes Land für die eigenen dort lebenden Bürger verantwortlich ist!

Aber das „Gutmenschentum“ zu Gunsten der Migranten einerseits, und der Hass gegen Deutsche andererseits, führt zu schlimmen Konsequenzen. Das lässt sich leicht an den völlig unzureichenden Gerichtsurteilen gegenüber Straftätern aus dem Migrationsumfeld ablesen, während Jobcenter nicht selten die deutschen Bedürftigen über Sanktionen bzw. rechtswidrigem Leistungsentzug in die Obdachlosigkeit verabschieden!

Die Opfer bleiben auf der Strecke, während den Migranten besonderer „Schutz“ sogar über rechtswidrige Auslegungen des Sozialrechtes zuteil werden. Zu erinnern ist an die Vielehe, so dass die Burka-Trägerinnen aus „Glaubensüberzeugung“ nicht arbeiten müssen bzw. nicht aufgefordert werden, die Sozialleistungen durch Arbeit zu mindern, wie es von allen anderen Leistungsempfängern entsprechend der Rechtslage gefordert bzw. erzwungen wird. Die Benachteiligung der Herkunfts-Deutschen ist jedenfalls unübersehbar. Die gleichmäßige Anwendung von Recht und Gesetz wird vielfältig verletzt.

Das SGB II schreibt vor, dass Leistungsbezieher dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen müssen und nach dem Prinzip des FORDERNS auch jede zumutbare Tätigkeit aufzunehmen haben (vgl. § 10 SGB II). Es scheint bei den Behörden teilweise unbeachtich zu sein, dass diese Anspruchsvoraussetzungen bei Migranten bzw. Burka-Trägerinnen von vornherein nicht gegeben sind. Der Trend, sich eine burkatragende Zweit- oder Drittfrau zu nehmen, weitet sich aus. Das bestätigen sogar Migranten in Interviews. Ob die „Ehefrauen“ nach der Scharia dann tatsächlich (behördlich unbemerkt) nicht arbeiten bzw. die Burka tragen, darf zumindest in einigen Fällen bezweifelt werden. Bekanntlich geben einige Migranten zu, dass es in Deutschland einfach ist, zusätzliche Leistungen durch Ausnutzung von „Gestaltungsspiel-räumen“ zu erhalten.

Das zeigt summa summarum auf, dass das Schutzinteresse der wirklich Notleidenden Vorrang haben sollte. Das bedeutet aber nicht, dass auch tatsächlich NOTLEIENDE Migranten Hilfe erhalten sollten, nach Können und Vermögen im wahrsten Sinne des Wortes. Aber das ist und bleibt die Entscheidung der TAFELN selbst, NIEMAND hat da hereinzureden, auch nicht in die getroffenen Maßnahmen.

Wir können uns darauf verlassen, dass die Ehrenamtlichen bei den TAFELN verantwortlich und umsichtig handeln. Auch deshalb sind die „Schmierereien“ auf den Fahrzeugen der ESSENER TAFEL der BEWEIS für den „Gutmenschen-Hass“, der sich gegen Herkunfts-Deutsche richtet. Es ist nicht auszuschließen, dass die Schmierfinken von interessierter Seite beauftragt und bezahlt wurden!

Dass die Schmierereien derzeit auf den Fahrzeugen verbleiben, um auf den gesellschaftlichen Zustand in Deutschland hinzuweisen, den politisch und medial angestachelten Hass, ist zu begrüßen. Den Tätern und Lenkern muss ihr eigenes hässliches Gesicht gezeigt werden, auch weil sich selbst denkende Bürger nicht mehr so leicht beeinflussen lassen.

Wer die PHOENIX-Sendung gesehen hatte der kann jetzt überlegen, ob die vorstehenden Zeilen mehr Information und Durchblick gewährt hatten, als die gestrige Experten-Runde.

Unterstützen wir die fairen und redlichen Freiwilligen, die die TAFELN in Deutschland überhaupt erst ermöglichen und danken den Spendern, die die Lebensmittel vor Verderb zur weiteren Nutzung bei den Bedürftigen verfügbar machen. Diese Bürger verdienen unseren Respekt.

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