Maybrit Illner: TAFEL – Fake News der „Antideutschen“?

An und für sich war es nicht an Peinlichkeit zu überbieten, als bereits in den ersten Minuten mit FAKE NEWS aufgewartet wurde, um die Entscheidung des Vorstandes der Essener Tafel zu diskreditieren. Die „Antideutschen“ in den Altparteien und der Gesellschaft – mit oder ohne eigene Wahrnehmung der Haltung – wollten unbedingt die Oberhand behalten. Offensichtlich war das die „Auftragslage“ der Moderatorin Maybrit Illner. Auch die Bundeskanzlerin muss RECHT BEHALTEN, auch wenn diese völligen Unsinn geredet hatte.

FAKE NEWS bereits zu Beginn der Sendung, weil die Entscheidungen des Vorstandes der Essener Tafel völlig falsch dargestellt wurden. Und weil die tatsächliche Entscheidung bereits seit Wochen allseits bekannt sein musste, weil vielfälitg in Medien und beispielsweise bei Facebook und anderen ähnlichen Foren die WAHRHEIT veröffentlicht wurde. Nur die GÄSTE der Sendung und Maybritt Illner selbst wollte die Wahrheit nicht kennen.

Entschieden wurde in Wahrheit (Dezember 2017), dass angesichts des damals bereits hohen Ausländeranteils (rd. 61 %) VORLÄUFIG nur noch an deutsche „Berechtigungskarten zum Erhalt von Lebensmitteln“ herauszugeben werden, bis eine „Ausgewogenheit“ bezogen auf die bisher versorgten Notleidenden Deutschen wiederhergestellt wäre. Es geht also um die „ausgewogene Berücksichtigung“ aller Notleidenden, auch der Deutschen, die faktisch verdrängt wurden. So jedenfalls die Feststellungen des Vorstandes der Tafel in Essen.

FAKE NEWS bei diesem Thema sind alle Äußerungen die dem Publikum suggerieren sollen, als ob die Tafel in Essen sämtliche Ausländer ausschließen wollte. Das Gegenteil ist der Fall, weil bereits im Dezember 2017 der Ausländeranteil = Leistungsberechtigte für Lebensmittel in Höhe von 61 % Realität war!

Es geht also um die Frage, ob sich aggressiv verhaltende Ausländer am Ende deutsche Notleidende bis auf 100 % verdrängen dürfen. Diese Frage hat auch in rechtlicher Hinsicht Bedeutung, weil damit der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz tangiert sein könnte. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sind gleichheitswidrige Regelbildungen auszuschließen.

Die Entscheidungsfindung zur Beantwortung der möglichst angemessenen Berücksichtigung aller Bevölkerungsgruppen erfordert die Berücksichtigung gravierender sozialer / soziologischer Unterschiede, die von den Verantwortlichen in Behörden und Vereinen möglichst zutreffend erfasst werden sollten.

Das Gleichbehandlungsgebot darf also keineswegs, wie vielleicht „Lieschen Müller“ sich das vorstellt bzw. in der „Illner-Sendung“ im Sinne von FAKE NEWS verbreitet wurde, undifferenziert einfach alle Bedürftigen nach dem „Windhundprinzip“ – wer Erster ist, der siegt – oder – wer die kräftigsten Ellbogen hat, der erhält Lebensmittel – versorgen. Ganz im Gegenteil, die zu berücksichtigenden sozialen / soziologischen Unterschiede sind nach der Rechtslage zu berücksichtigen!

Es geht also im Kern um die Frage, wie hoch der Ausländeranteil sein darf, wenn das rechtlich auszudifferenzierende Gleichheitsgebot zur Anwendung kommen soll.

Das war die nicht einfache Frage, die der Vorstand der Tafel in Essen zu lösen hatte. Es liegt nahe, dass zunächst das bereits existierende Missverhältnis der Höhe des Ausländeranteils festgestellt werden musste. Die Zahlen im Dezember 2017 waren eindeutig; der Ausländeranteil lag bereits bei 61 %. Es war geradezu professionell, dass dann das bereits verletzte Gleichheitsgebot zu Lasten anderer Bevölkerungsgruppen gestoppt werden musste! Dass da insbesondere deutsche Armutsrentner, Obdachlose und Alleinerziehende betroffen waren, hätte auch ganz anders, beispielsweise zu Lasten der Ausländer, sein können! Auch dann hätte der Vorstand der Tafel in Essen die Entscheidung der „vorläufigen Nichtberücksichtigung“ von Gruppierungen, auch ggfs. Deutscher, treffen müssen!

Nachdem festzustellen ist, dass die vorläufige Entscheidung des Vorstandes der Tafel in Essen in Einklang mit der Rechtslage war, geht es danach um die bis heute anscheined ungelöste Frage, wie das rechtsstaatliche Gebot der angemessenen Berücksichtigung aller Bevölkerungsgruppen (Armutsrentern, Alleinerziehende, Obdachlose, Notleidende aus anderen Gründen) gelöst werden könnte. Bemerkenswert ist, dass die bereits lange anhaltende Diskussion, nicht selten in Form der offenen/verdeckten „antideutschen Hetze“, die Kritiker bisher nicht angeregt hatte, ausgewogene und praktikable Lösungsansätze, die den oben geschilderten rechtlichen Anforderungen genügen, vorzuschlagen. Das betrifft insbesondere den BUNDESVERBAND DER TAFELN in Deutschland, der bis heute keinen ausdifferenzierten Vorschlag oder eine Empfehlung vorgelegt hatte. Aber auch der Paritätische Wohlfahrsverband könnte helfen, weil da m.E. mehr Experten vorhanden sind, die eine ausgewogene Lösung erarbeiten könnten. Da dürfte eine Bitte zur Unterstützung reichen.

Wenig hilfreich waren bereits die einleitenden Sätze bei Beginn der Diskussion. Im Sinne der FAKE NEWS wurde von Maybrit Illner selbst so getan, als hätte die Tafel in Essen die Lebensmittelausgabe für Ausländer „zu“gemacht! Eine üble wahrheitswidrige Nachricht für die Zuschauer, obwohl in Wirklichkeit die 61 % Ausländer mit Berechtigungsschein weiter versorgt werden! Eine primitive verbale Täuschung der Zuschauer, die sich nicht selbst vorher über die Realität in Essen informiert hatten.

Erschreckend war auch, dass die Theologin Friederike Sittler offensichtlich den „Gleichbehandlungsgrundsatz“ in seiner rechtlichen Ausprägung nicht kennt oder kennen will.  Ihre Aussage, Ausländer ganz allgemein nicht diskriminieren zu dürfen, würde im Umkehrschluss (real) dazu führen, dass aufgrund der „Ellbogenmentlität„, ausgeübt überwiegend von Ausländern, die beispielsweise Armutsrentner dann von der TAFEL abhalten, insbesondere deutsche Notleidende faktisch ausgegrenzt würden, wie das bereits teilweise der Fall war! Wie oben dargelegt, wäre das ein Verstoß gegen das Grundgesetz; es wäre die Missachtung der gebotenen Berücksichtigung der sozialen / soziologischen Verteilung der Notleidenden in einer Stadt!

Das macht deutlich, dass plakativ vorgetragene „rechtliche Weisheiten“ ohne tiefergehende Kenntnisse häufig in die Irre führen, wie in diesem Fall!

Diese bewusst / unbewusst im Ergebnis von den Kritikern vertretene „antideutsche Haltung“ ist in diesem konkreten Fall klar rechtswidrig! Sie wäre auch rechtswidrig, wenn Ausländer umfassend von den Deutschen verdrängt werden würden.

Zum Begriff der antideutschen Haltung nur kurz folgendes:

Die „antideutsche Haltung“ ist inzwischen in beinahe allen gesellschaftlichen Gruppierungen vorhanden, bewusst oder unbewusst. Ideologisch kann das uA bei dem Stuttgarter Sozialwissenschaftler Wolfgang Pohrt nachgelesen werden, der über den in Deutschland nach wie vor verbreiteten Antisemitismus, der sich nun nach dieser Auffassung mangels Juden in Deutschland auf ISRAEL und die Staaten konzentrieren soll, die Israel unterstützen. Vor diesem Hintergrund wird von den Antideutschen, die in allen gesellschaftlichen Gruppen vorhanden sind, die Wiederbelebung einer nationalen bzw. deutschen Identität / Kultur massiv bekämpft. Auch die politische Absicht, Deutschland über den EU-Einheitsstaat auf möglichst kurze Sicht aufzulösen, beflügelt die Absicht der Eindämmung jeglicher „deutschen Identität“. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der bisherige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Rechtslage dahingehend verschärft hatte (§ 130 StGB), dass bereits „Israelkritikals verdeckte Volksverhetzung bzw. „antisemitische Agitation“ aufgefasst und schwer bestraft werden könnte. Zufall?

Es lässt sich summa summarum nicht von der Hand weisen, dass verschiedene Interessengruppen mit Nachdruck seit Jahren daran arbeiten, jeglichen „Nationalstolz“ so weit wie möglich zu unterdrücken, auch weil die EU inzwischen beschlossen hatte, den Rückgang in der auf Sicht „überalterten Bevölkerung“ in Europa durch Zuzug aus Afrika und anderen Regionen auszugleichen. Das Ziel der „Vermischung der Bevölkerung“, auch als Maßnahme zur „natürlichen“ Auflösung“ der jetzt existierenden unterschiedlichen nationalen Identitäten in der EU, kann nicht ernsthaft bestritten werden.

Was den „Antinationalisten“ nicht in den Sinn kommt, ist die finanzielle Förderung von Familien, damit sich die Bürger überhaupt Kinder leisten können, ohne mehreren „prekären Arbeitsverhältnissen“ nachgehen zu müssen. Einige Jobcenter bezahlen sogar die „Verhütungs-Pille“ oder raten (vereinzelt) zur Abtreibung. Nicht zuletzt führte auch die AGENDA 2010 – Politik, absichtsvoll kombiniert mit der Schaffung eines riesigen „prekären Arbeitsmarktes“, zur Zurückhaltung in der Nachwuchsfrage. Das verkürzt zur Skizzierung beachtlicher Hintergründe.

Mit Vorstehendem wurde dargelegt, dass der Vorstand der Tafel in Essen korrekt auf das Missverhältnis der „Tafel-Leistungsberechtigten“ reagiert hatte.

Wer ein „ausgewogenes Verteilungsverhältnis“ herstellen will, der muss z.B. über die zahlenmässige Verteilung der theoretisch „Leistungsberechtigten“  in einer Kommune oder einem Landkreis nachdenken, um Anhaltspunkte für eine grundgesetzkonforme Gleichbehandlung, unterstellt, dass das Grundgesetz sich auch auf „private Tafel-Initiativen“ erstreckt, nicht nur auf „staatliche Organe“ anwendbar wäre, zu finden. Nochmals wird an dieser Stelle wiederholt, dass die Anwendung des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes, verbunden mit der Sozialstaatsverpflichtung, die Pflicht zur Berücksichtigung gravierende Unterschiede soziologisch zutreffend zu berücksichtigen! Die auch bei „Maybrit Illner“ zu hörende Aussage, dass Ausländer grundsätzlich nicht zurückgewiesen werden dürften, ist schlichte Täuschung im Sinne von FAKE NEWS, sofern die Kenntnis der Rechtslage unterstellt werden kann, oder einfach einfältiger Unsinn. Umgekehrt gilt c.p. ebenso die Klarstellung, dass die unverhältnismäßige Bevorzugung Deutscher ebenfalls nicht zulässig wäre!

Es ist die Verantwortung der TAFELN bzw. des Bundesverbandes der Tafeln, Vorschläge für eine im vorstehenden Sinne ausgewogene Vorgehensweise bei der Zuteilung von „Berechtigungsausweisen“ zu unterbreiten. Klar ist, dass auch das „Spendenaufkommen“ (Geld und Lebensmittel) mit in die Betrachtung einbezogen werden muss, wenn die Lebensmittel aufgrund der Vielzahl der Notleidenden nicht ausreichen. Denkbar wäre z.B. auch eine abgestufte Vorgehensweise bezogen auf die vorliegenden Notsituationen der einzelnen Gruppen (Armutsrenter, Obdachlose, Alleinerziehende, sonstige Notleidende ohne Differenzierung der Herkunft, sowie weniger notleidende Gruppierungen).

Zu untersuchen wäre auch, ob die Gesamtzahl der SGB II / SGB XII – Leistungsberechtigten im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten nach AsylLG (Kommunen / Landkreise) weiterführen könnte, auch im Sinne eines „Teilergebnisses“ einer Weiterberechnung.

Das macht deutlich, dass eine einzelne TAFEL für solche Überlegungen nicht herangezogen werden kann, wenn eine insgesamt ausgewogene Lösung erforderlich wird. Aus dieser Sicht war und ist die vorläufige Entscheidung des Vorstandes der Tafel in Essen nur auf die Tatsache zu beziehen, dass das MISSVERHÄLTNIS augenscheinlich war (61 % Ausländer) und hier auch bezogen auf die Sicherstellung der Hilfe für die unabweisbar NOTLEIDENDEN eine Entscheidung erforderlich wurde.

Es ist davon auszugehen, dass die „scheinbar“ bereits andernorts existierenden „Lösungen“ einer näheren Überprüfung im vorgenannten rechtlichen Sinne (qualifizierte Ausgewogenheit) nicht standhalten dürften.

Völlig unverständlich ist allerdings, dass im weiteren Verlauf der Sendung so krasse Fehlbehauptungen gesendet bzw. graphisch gezeigt wurden, dass es eigentlich jeden mittelmäßigen Kenner der Rechtslage (SGB II / XII, AsylLG) innerlich schütteln musste. Unklar ist, ob hier bewusst FAKE NEWS verbreitet wurden, oder die Vorbereitung schlich dilettantisch war?!

Maybrit Illner blendete Schaubilder zur Darstellung der finanziellen Situation der Antragsteller nach Asyl-Leistungsgesetz (AsylLG) und der H4-Empfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) ein.

Folgende gravierende Fehler wurden sichtbar:

Die Nennung von monatlichen Leistungen nach AsyLG in Höhe von 325,00 Euro betraf eine Person, die verheiratet ist bzw. in Lebenspartnerschaft lebt. Als „Vergleich“ wurden monatliche Leistungen für einen SGB II / XII – Leistungsberechtigten SINGLE in Höhe von 416,00 Euro gezeigt. Es wurde/n die „Öffentlichkeit“ bzw. die Zuschauer darüber informiert, dass die Ausländer (anscheinend) weniger GELD monatlich erhalten bzw. BENACHTEILIGT werden!

Der Fachmann erkennt sofort, anders als die (verdeckt) falsch informierten Bürger und Zuschauer, dass ein Vergleich Ehepartner und SINGLE absurd ist, weil der Gesetzgeber unterstellt, dass Verheiratete oder in Partnerschaft lebende nur jeweils 90 % des monatlichen Regelsatzes eines SINGLES benötigen (Grund: gemeinsames Kochen; Einkaufen größerer Mengen ist anscheinend billiger). Ergebnis: Die Gegenüberstellung der Leistungen für Ehepartner/Partnerschaften und SINGLE führen zu einem völlig falschen Ergebnis; solch ein Vergleich ist nicht zulässig bzw. grober Unfug!

Hinzu kommt, dass die Erfinder der Darstellung auch (scheinbar?) nicht gewusst hatten, dass das Sozialrecht, auch das AsyLG „Geld- und Sachleistungen“ unterscheidet und gewährt. Es entspricht dem (derzeitigen) Sinn des Sozialrechtes, insbesondere bezogen auf das AsylLG, dass Teile des unabweisbar zu gewährenden Existenzminimums (zum grundlegenden Begriff  Existenzminimum vgl. Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 1 BvL 1/09) auch als SACHLEISTUNGEN gewährt werden können.

Es wurde vorsätzlich oder aus Unkenntnis nicht geprüft, WARUM das für alle Menschen in Deutschland zu gewährende EXISTENZMINIMUM für Ausländer/Asylanten niedriger sein sollte, als für Leistunsbezieher nach SGB II / XII.

Ein Grund wäre, dass existenzielle Leistungen von der Behörde direkt für den Leistungsempfänger gezahlt werden, nicht vom Leistungsberechtigten selbst. Ein weiterer Grund könnte sein, dass im Regelsatz berechnete existenzsichernde Leistungsbereiche für Nahrung, Energie, Wohnung usw. nicht bedarfsgerecht sind bzw. von vornherein nicht benötigt werden, weil z.B. die Behörde die Möbel für Wohnungen verfügbar macht und bezahlt bzw. für die Vollversorgung in Sammelunterkünften sorgt.

Die korrekte Angabe der aktuellen Höhe des tatsächlichen SGB II / SGB XII – Satzes für Verheiratete oder Partnerschaften beträgt 374,00 Euro NICHT 416,00 Euro (Single), wie im Schaubild bei Maybrit Illner dargestellt. Mithin beträgt die zu erklärende Differenz zum vergleichbaren Regelsatz nach AsylLG für Verheiratete oder Partnerschaften 49,00 Euro (= 374-325). Der Grund hierfür ist, dass der Stromverbrauch  als Sachleistung gewährt wird (=Bezahlung durch die Behörde) und im Regelsatz eingeflossene Beträge für die „Instandhaltungsaufwendungen der Wohnung“ in Höhe von rd. 23,00 Euro  w/ Bereitstellung von neuen Möbeln nach Auffassung der Behörde nicht anfallen.

Ergo: Die in der Illner-Sendung behauptete Schlechterstellung der Ausländer existiert in Wirklichkeit nicht!!!

Ähnliches gilt für die Leistungen nach AsylLG für die Unterbringung in Sammelunterkünften. Da dort überwiegend SACHLEISTUNGEN (Möbel, Verpflegung, Kleidung, medizinische Versorgung, …) von den Behörden / Kommunen erbracht werden, verbleibt ein TASCHENGELD von 135,00 Euro monatlich für Verheiratete bzw.Partnerschaften!

Auch daraus lässt sich c.p. nicht ableiten, dass Ausländer/Asylanten schlechtergestellt werden, als Leistungsbezieher nach SGB II / SGB XII. Vergleiche hierzu auch § 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylLG.

Ganz im Gegenteil, bei SGB II / XII – Leistungsberechtigten reicht der im Regelsatz enthaltene Betrag für Haushaltsstrom bekanntlich bei weitem nicht aus, insbesondere in Wohnungen mit Durchlauferhitzer für die Warmwasseraufbereitung. Der im Regelsatz enthaltene Betrag für „Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung“ beträgt für einen Single 36,89 Euro. Bei einem Warmwasseraufbereitungsbedarf (Duschen usw.) von 10 Minuten/Tag sowie 18 kWh Verbrauch und einen kWh-Preis von rd. 30 Cent ergäbe sich bereits ein Monatsbedarf von 27,00 Euro (3 kWh/Tag x 30 Tage x 0,30 Cent). Mit anderen Worten: Für Kühlung von Lebensmitteln (ca. 200 Watt/Std. x 24 x 30 x ,30 Cent) wird ein Betrag von rd. 43,00 Euro/Monat benötigt, so dass insgesamt der Stromverbrauch mit mehr als 70,00 Euro/Monat zu bezahlen wäre, selbst wenn der Verbrauch bei einem moderneren Kühlschrank niedriger liegen dürfte, weil Fernsehen, Licht, Notebook usw. hier noch nicht berechnet waren.

Das stellt unter Beweis, warum bei mehreren 100 Tsd. H4-Empfängern bereits der Strom abgestellt wurde, weil die Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können bzw. dadurch die verbleibenden Beträge für Lebensmittel usw. immer knapper werden. Die Bundesregierung hatte sich bisher geweigert, den Regelbedarf für Strom hinreichend zu berücksichtigen. Die Ausländer/Asylberechtigten haben den Vorteil, dass die Behörden mit den Stromlieferanten Verträge geschlossen hatten, die aber nach meinem Kenntnisstand vom Inhalt her nicht in der Öffentlichkeit bekannt sind.

Abschließend sollte Folgendes zur Selbstverständlichkeit werden:

Das ZDF sollte Maybrit Illner auffordern, sich für die FAKE NEWS bzw. die Täuschung der Zuschauer und der Betroffenen öffentlich zu entschuldigen. Das gilt auch für die Tafel in Essen.

Begründung:

Die erkennbare Absicht, dass die BUNDESKANZLERIN mit ihrer vorschnellen Kritik Recht behalten soll, auch die vielen anderen Kritiker der Tafel in Essen, lässt sich bei näherer Betrachtung / Prüfung der Rechtslage des Grundgesetzes nicht halten.

Zu klären wäre aber im Vorfeld, ob die grundgesetzliche Rechtslage nicht nur auf den Staat anzuwenden ist, sondern auch im Privatbereich der Tafeln Wirkung entfaltet?! Die Herstellung der im Grundgesetz geforderten „qualifizierten Gleichbehandlung“ erfordert jedenfalls „ausgewogene“ weitere Überlegungen und Berechnungen unter Berücksichtigung der gegebenen sozialen / soziologischen Struktur der Notleidenden. Das wurde offensichtlich von den offenkundig wenig kompetenten Kritikern bisher übersehen. Es wurden auch keine zukunftsweisenden Vorschläge von den „kompetenten Kritikern“ unterbreitet. Auch der Bundesverband der Tafeln konnte/wollte bisher keinen tragfähigen Vorschlag vorlegen.

Festzuhalten ist, dass die vorläufige Entscheidung des Vorstandes der Tafel in Essen umsichtig und fair getroffen wurde, auch weil der bereits überhöhte Anteil der Ausländer (61 % im Dezember 2017) nur allmählich durch den berechtigten STOPP zurückgeführt wird. Die „Ausgewogenheit“ dürfte jedenfalls rechnerisch weit unterhalb von 61 % liegen!

Auch die behauptete Schlechterstellung bei den Sozialleistungen bei Ausländern / Asylanten, behauptet in der Sendung von Maybrit Illner, erwies sich als fachliche Kastastrophe bzw. FAKE NEWS. Die wie dargelegt nicht vergleichbaren Zahlen aus dem AsylLG und dem Sozialrecht können nur entweder als grandiose Fehlleistung oder aber als absichtsvolle üble FAKE NEWS beurteilt werden.

Die leistungsberechtigten Ausländer bzw. Asylsuchenden nach AslLG werden nicht schlechter gestellt, als die deutschen Leistungsberechtigten nach SGB II / SGB XII. Es wäre auch absurd, wenn das Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum nach Deutschen und Ausländern differenzieren würde Das Wort Existenzminimum ist nach dem Sinngehalt die unabdingbar zu beachtende UNTERGRENZE.

Ganz im Gegenteil, hinsichtlich der Stromaufwendungen, die von den Leistungsberechtigten nach SGB II / SGB XII selbst bezahlt werden müssen, ist eine Schlechterstellung gegenüber den „Sachleistungen“ (Zahlung der Behörde) nach AsylLG feststellbar. Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass den Leistungsberechtigten nach AsylLG bei höherem Stromverbrauch Leistungen gekürzt werden. Im Übrigen wurde der Stromverbrauch bereits durch die überwiegende Neu-Beschaffung stromsparender Geräte abgesenkt. Ganz anders bei den Leistungseziehern nach SGB II / SGB XII. „Ersatz-Haushaltsgeräte“ sind aus dem Regelsatz von den Leistungsempfängern zu finanzieren; allenfalls wird ein monatlich zu verrechnendes Darlehen von der Behörde gewährt. Stromfressende Durchlauferhitzer / Haushaltsgeräte werden bei der Berechnung des Existenzminimums nur unzureichend berücksichtigt; der Regelsatz nach SGB II / SGB XII deckt bereits seit Jahren den tatsächlichen unabweisbaren Bedarf nicht ab! Berechnungen und Hinweise der Experten wurde schlicht ignoriert, darunter die Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrsverbandes.

Zusammengenommen kann nur festgestellt werden, dass sich die Kritiker der Tafel in Essen, ganz zu schweigen von den „Nazi-Schmierfinken„, bis auf die Knochen blamiert haben. Es gibt wenige Ausnahmen in der Politik, wie beispielsweise der JU-Vorsizende Zimiak (CDU und Gast bei Maybrit Illner), Alexander Dobrindt (CSU) und Wolfgang Bosbach (CDU), die das richtige Gespür bzw. die Kenntnis der von Anfang an verbreiteten unberechtigten Kritik hatten, auch bezogen auf die vorläufige bzw. anscheinend nicht verstandene Entscheidung des Vorstandes der Tafel in Essen.

Der Hinweis auf die „Antideutschen“ ist von der Bedeutung her nicht zu unterschätzen. Die Schmierereien auf den Fahrezugen der Essener Tafel stellen die kriminelle Energie unter Beweis. Die überzogene Kritik hatte die (antideutschen) Gewaltbereiten zu Straftaten angestachelt, ausgelöst durch die Kritik der Altparteien und der Medien.

Derzeit wird von dieser Strömung in der Gesellschaft und den Altparteien Sahra Wagenknecht (Partei Die Linke) und Oskar Lafontaine (Partei Die Linke und ehemaliger SPD-Parteivorsitzender) bekämpft, auch weil beide die Idee der Notwendigkeit einer neuen Linken Sammelbewegung vorgeschlagen hatten.

Zu den Erzfeinden gehört selbstverständlich auch die AfD, die an der Aufrechterhaltung der nationalen Identität der europäischen Völker festhalten will.

Aus diesem Blickwinkel soll jeder Gedanke bezogen auf Rechte, die auch die eigene Bevölkerung für sich in Anspruch nehmen kann, im Keim erstickt werden. Alles wird unter den Verdacht der Ausgrenzung gestellt, begleitet von schlimmen Beschimpfungen wie „Rassisten, Nazis usw.“. In den Altparteien sind überall Politiker identifizierbar, die solche Begriffe absichsvoll zur „emotional gesteuerten“ Diskriminierung und Tabuisierung verbreiten.

Selbst bei Maybrit Illner wiederholte die Vertreterin der GRÜNEN (Parteivorsitzende) den Vorwurf des „Rassismus„.  Ein unglaublicher Vorgang, weil der Vorstand der Tafel in Essen die deutschen Notleidenden allenfalls vor unverhältnismäßiger Ausgrenzung schützen wollte.

Die offenbar von den Kritikern „geforderte“ reale Ausgrenzung deutscher aber auch ausländischer Notleidender in Essen wäre in Wirlichkeit als eine Art „Armuts-Rassismus“ zu werten, sofern der Vorstand der Tafel in Essen den Wünschen der Kritiker folgen würde. Die nur schwer zu unterbindende „Ellbogen- und Nehmer-Mentalität“ einer nicht geringen Zahl von Ausländern würde die wirklich notleidenden Gruppierungen (Obdachlose, Armutsrentner, Alleinerziehende – ohne Differenzierung nach Herkunft) verdrängen!

Die Bürger sollten aufmerksam die absichtsvolle Hetze im Gewand der Kritik der Politiker aus den Altparteien und den Medien beobachten. Es geht erkennbar auch um die Tabuisierung der eigenen Identität. Die „Nazi-Schmierereien“ und die Begriffswahl „Rassismus, Nazi usw. stellen das unter Beweis. Wer so hetzend diffamiert, hat ganz andere Absichten! Nur peinlich, dass von dieser Kritik nichts übrig bleibt (s.o.).

Klar sollte sein, dass das deutsche Volk per Volksentscheid die Entscheidungen zu treffen hat, wenn der EU-Einheitsstaat von den Altparteien durchgesetzt werden soll bzw. die eigene Nationalität bis dahin weiter ausgehöhlt und zurückgedrängt werden soll. Das BVerfg hatte längst ausgeurteilt, dass die weitere Aushöhlung der Souveränität Deutschlands zu Gunsten der EU nicht mehr grundgesetzkonform wäre.

Die beabsichtigte Veränderung des Deutschlandliedes, auch weil das Wort VATERLAND und „brüderlich“ beseitigt werden soll, zielt in die in diesem Rahmen nur angedeutete Auflösung der deutschen Identität,  auch transportiert im Gewand der (absurden) Gender-Politik mit ähnlichen weitergehenden Absichten der kulturellen Identitätsauflösung.

Entlarven wir auch zukünftig die Täuscher und Verbreiter von FAKE NEWS und krassem Unsinn, da angesichts so vieler FEHLER und Fehleinschätzungen gezielte Absichten angenommen werden dürfen.

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