Steuergeschenke für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

An und für sich ist es völlig unverständlich, wenn das BVerfG den “besonderen Schutz und die Förderung” der FAMILIE (Mann + Frau) den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften “steuerlich” gleichstellt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bevölkerungszahl seit Jahren rückläufig ist.

Die völlig absurde Diskussion hat dazu geführt, dass sich insbesondere wohlhabende gleichgeschlechtliche Paare finanziell besser stellen, wie sie in Politik und Kultur häufiger zu finden sind, als es der Median der Gesellschaft hergibt. Kein Wunder, dass die Meinungsmacher selbst das BVerfG weichgeklopft hatten.

In der Gesellschaft wird kaum wahrgenommen, dass die völlig absurde GENDER-Politik, die seit Jahrzehnten, häufig auf schleichenden Sohlen, Einzug in Kindergärten und Schulen gefunden hat, mit ursächlich für die Entwicklung ist. Da ordnet sogar die EU an, dass aus den Schulbüchern das Wort “Mutter” entfernt werden soll, ersetzt durch den “neutraleren Begriff” FRAU IM HAUSHALT. Mit anderen Worten: die Politik, getrieben von der Wirtschaft, zerstörte seit Jahrzehnten systematisch die Familien. Es gehört zur Besonderheit in Deutschland, dass die Garage größer ist als das Kinderzimmer und die Wohnungen so zugeschnitten sind, dass noch nicht einmal ein Elternteil im Haushalt ihrer Kinder leben kann.

Dass das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Bürger selbstverständlich zu tolerieren ist, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das muss bzw. darf aber nicht bedeuten, dass sich der Staat, der mindestens auf Erhalt der Bevölkerung angelegt ist, sich selbst “steuerlich” bzw. finanziell aushöhlen lassen darf. Es gibt jedenfalls “fiskalisch” und “politisch” keinen Grund, dass der Staat gleichgeschlechtliche Partnerschaften steuerlich fördert, weil er sich damit selbst fundamental in Frage stellt! Der seit Jahren anhaltende Tanz selbst betroffener Kreise um das “Goldene Kalb des Gender-Mainstream” hat dazu geführt, dass heutzutage beinahe alles möglich ist, weil die Privilegierten der Gesellschaft es penetrant fordern.

Und die Antidemokraten in den Parteiführungen denken gar nicht daran, solche Frage dem Wahlvolk zur demokratischen Legitimation vorzulegen. Insofern hat sich das BVerfG für die Interessen einer kleinen Gruppe gleichgeschlechtlicher Partner missbrauchen lassen. Die unübersehbaren Demonstrationen in Frankreich sollten nachdenklich machen. Die Bevölkerung dort hat sich jedenfalls von vielen “Scheinargumenten” nicht beirren lassen. Der Staat bzw. der Souverän, nämlich die Bürger selbst wollen das gefördert wissen, was dem Erhalt des Staates dient. Und das sind keineswegs gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die Demonstranten in Frankreich machen deutlich, dass sie den weiteren WERTEVERFALL nicht mehr hinnehmen wollen.

Deshalb sollte Frau/Mann die Diskussion “ehrlich” führen, denn es geht vornehmlich um die steuerliche Förderung einer kleinen Schar gleichgeschlechtlicher Partner, die mit größerer Häufigkeit zu den wohlhabenden Schichten gehören.

Besonders absurd ist die Tatsache, dass den ca. 2 Millionen Kindern, die von Hartz IV leben müssen, noch nicht einmal ein auskömmliches Existenzminimum gewährt wird. Mit eiskalter Hand hat die Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) das von vornherein erkennbare Unterschreiten des Existenzminimums bewusst und vorsätzlich in Kauf genommen, und die anderen Alt-Parteien haben dazu weitgehend geschwiegen.

Tatsache ist auch, dass vollarbeitende Arbeitnehmer mit mehr als 2 Kindern “steuerlich” das Existenzminimum für die Kinder (Stichwort: steuerliche Grundfreibeträge im Sinne des Existenzminimums) noch nicht einmal gewährt werden, weil die Grundfreibeträge ab 2 Kinder zu niedrig bemessen sind. Diese Wahrheit wird den Betroffenen verschwiegen. Während sich die wohlhabenden gleichgeschlechtlichen Partnerschaften jetzt Steuervorteile verschaffen durften, werden die wirklich Bedürftigen in der Gesellschaft ignoriert bzw. bewusst rechtswidrig behandelt. Das gilt für die rechtswidrige Bemessung der Regelsätze für Kinder nach SGB II und für die zu niedrigen steuerlichen Grundfreibeträge für Familien mit mehr als 2 Kindern.

Die kinderfeindliche Politik der Alt-Parteien ist an und für sich unübersehbar. Während das “Goldene Kalb” der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von einer betuchten Minderheit öffentlichkeitswirksam umtanzt wird, bleiben die 2 Millionen Kinder, die von Hartz IV leben müssen, weiterhin rechtlos. Die allseits klar erkennbare rechtswidrige Bemessung der Regelsätze für Kinder und Erwachsen und die Weigerung der UNION und der FDP, den steuerlichen Grundfreibetrag für Familien mit mehr als 2 Kindern anzuheben, zeigt deren eiskalte und diese Menschen verachtende Grundhaltung.

Es ist unverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Willen des Gesetzgebers in solchen Fragestellungen aus eigener, scheinbar vorhandener Zuständigkeit jetzt geregelt hat. Es wurde bei der Entscheidung letztlich ignoriert, dass das Grundgesetz sog. “Ewigkeitsvorschriften” schützt; dazu gehört auch der Schutz und die Förderung der Familie. Es ist daher zu bezweifeln, ob das BVerfG hier überhaupt urteilen durfte. Sofern “Ewigkeitsvorschriften” tangiert werden bzw. durch das Grundgesetz nicht gedeckte völlig andere/neue Bedeutungsinhalte geregelt werden sollen, wird vielmehr eine neue Verfassung notwendig, die vom Souverän, nämlich dem Volk, durch Abstimmung zu legitimieren wäre. Insofern kann und darf man der Auffassung sein, dass das BVerfG mit dem Urteil seine Kompetenzen in einer wesentlichen Fragestellung überschritten hat.



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