Steuerfreiheit für Smartphones

Kaum zu glauben (und auch weitgehend unbekannt), aber das zur Verfügung stellen von Software für die private Nutzung durch den Arbeitnehmer ist steuerpflichtig. Auch wenn der Chef seinen Mitarbeitern Notebooks, Smartphones oder Tablets überlässt, hält der Fiskus die Hand auf. Nun lässt sich dies zwar vermeiden, indem Arbeitgeber eine private Nutzung vertraglich ausschließen, doch ist dieses Vorgehen für den Arbeitnehmer mit enormen Risiken behaftet. Im Fall des Falles dürfte er Schwierigkeiten haben zu beweisen, dass im Vertrag etwas anderes steht als mündlich vereinbart wurde. Vor allem auch, weil Schriftliches höher zu bewerten ist als mündliche Absprachen – die als Nebenabreden ohnehin in der Regel wiederum vertraglich ausgeschlossen sind. Sucht der Arbeitgeber also eines Tages Gründe, sich von seinem Mitarbeiter zu trennen, findet er sie problemlos, indem er die Gesprächsprotokolle des Providers studiert.

Wie aber soll ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit den beliebten und hoch geschätzten elektronischen “Spielzeugen” motivieren (oft angeboten als Alternative zur Gehaltserhöhung), wenn den Arbeitnehmer deren Nutzung wiederum – wenngleich nur wenige – harte Euro kostet? Dieser praxisfernen Thematik nimmt sich der Entwurf eines Gemeindefinanzreformgesetzes an, das diese Zuwendungen künftig steuerfrei stellen will. Am 29.2.2012 wurde vom Finanzausschuss die Gesetzesänderung beschlossen, damit kann das Verfahren in die nächste Runde gehen. Es ist also eine Frage der Zeit, bis für diese Zuwendungen gilt, was für andere Formen längst gang und gäbe ist: Steuerfreiheit.


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